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Vorlage - 24/1730  

 
 
Betreff: 145. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungsbeschluss und Festlegung des Beteiligungsverfahren- und Bebauungsplan Nr. 134, Wohngebiet Neue Straße Teilbereich I, mit örtlichen Bauvorschriften - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
30.09.2024 
Sitzung des Bauausschusses      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

1. Flächennutzungsplanänderung

Die Aufstellung der 145. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Sinne der Grundzüge der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie durch Hinweisbekanntmachung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.

 

2. Bebauungsplan

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 134, Wohngebiet Neue Straße Teilbereich I, mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Im Zuge der strategischen Wohnbaulandentwicklung des Kernortes Westerstede wurde in den vergangenen Jahren der Schwerpunkt auf das Hössen-Wohngebiet gelegt. Der letzte Bebauungsplan für Wohnzwecke wurde dort Ende 2021 rechtskräftig; sämtliche Grundstücke sind vergeben und vorwiegend bereits bebaut.

 

Nunmehr soll die weitere langfristige Wohnbaulandentwicklung im Bereich der sog. „Tannenloge-Siedlung“ forciert werden. So wurde der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung entsprechend groß gefasst, um die zukünftigen Entwicklungsabsichten der Stadt abzubilden. Des Weiteren kann so der planerische Zugriff der Flächen Dritter vor z.B. Strom-Leitungstrassen (vergleiche Vorlage Nr. 24/1731 – „Gewerbeentwicklung Moorburg“) verhindert werden.

 

Das Gesamtareal soll abschnittsweise verbindlich beplant und erschlossen werden. Bereits im ersten Planungsabschnitt ist die grundlegende verkehrliche Erschließung sowie Schmutz- und Oberflächenentwässerung konzeptionell in einem Gesamtkonzept zu regeln.
Der erste konkrete Bebauungsplanabschnitt beinhaltet die Flächen zwischen der Hochspannungsleitung im Westen und der ehemaligen Hofstelle im Osten sowie der Autobahn im Norden und dem Wasserzug im Süden. Perspektivisch ist es vorgesehen, den Wasserzug von der Ammerländer Wasseracht zu übernehmen und als Rückhaltemaßnahme für Oberflächenwasser zu entwickeln, was in einem Entwässerungsgutachten noch näher darzustellen ist.

 

Mitte 2024 wurde der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz vom Rat beschlossen. Inhaltlich wurde darin zusammenfassend festgehalten, aus Vorsorgegesichtspunkten auf die Ausweisung von Wohnbauflächen in lärmvorbelasteten Gebieten zu verzichten.  

Nach Ansicht der Verwaltung ist es der Abwägung überlassen, in dem Bereich zur Autobahn die Lärmvorsorge zugunsten einer Wohnbebauung zurückzustellen. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch Maßnahmen der architektonischen Selbsthilfe und entsprechenden Festsetzungen zum Lärmschutz (Lärmpegelbereiche) ein ausreichend geschützter Wohnraum geschaffen werden kann, was noch durch entsprechende Gutachten im Verfahren nachzuweisen ist.

 

Das Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner, Rastede, wurde gebeten, die Planungsrahmenbedingungen sowie die geplanten zeichnerischen Darstellungen der Flächennutzungsplanänderung und die ersten Festsetzungen des Bebauungsplanes in der Sitzung des Bauausschusses vorzustellen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung vorgezogen werden soll, um die Planungsvorstellungen der Stadt Westerstede zu sichern, sodass der Beschluss über das Beteiligungsverfahren hier bereits vorgeschlagen wird. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes (insbesondere die Festsetzung der Bauweise mit Einzel-, Doppel- u. Reihenhäuser zur Steuerung der Verdichtung, sowie das Erfordernis und Inhalte von örtlichen Bauvorschriften zur Steuerung der Gestaltung), werden in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses thematisiert.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2024/25/26

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

-100.000

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

-100.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Planungskosten für die Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan inkl. Umweltberichten sowie Lärmschutz- und Oberflächenentwässerungsgutachten.

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

51120.427100

 


Anlage/n: