Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:
1. Flächennutzungsplanänderung Die Aufstellung der 145. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Sinne der Grundzüge der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie durch Hinweisbekanntmachung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.
2. Bebauungsplan Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 137, Wohngebiet Neue Straße Teilbereich I, mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen.
Sachverhalt:
Im Zuge der strategischen Wohnbaulandentwicklung des Kernortes Westerstede wurde in den vergangenen Jahren der Schwerpunkt auf das Hössen-Wohngebiet gelegt. Der letzte Bebauungsplan für Wohnzwecke wurde dort Ende 2021 rechtskräftig; sämtliche Grundstücke sind vergeben und vorwiegend bereits bebaut.
Nunmehr soll die weitere langfristige Wohnbaulandentwicklung im Bereich der sog. „Tannenloge-Siedlung“ forciert werden. So wurde der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung entsprechend groß gefasst, um die zukünftigen Entwicklungsabsichten der Stadt abzubilden. Des Weiteren kann so der planerische Zugriff der Flächen Dritter vor z.B. Strom-Leitungstrassen (vergleiche Vorlage Nr. 24/1731 – „Gewerbeentwicklung Moorburg“) verhindert werden.
Das Gesamtareal soll abschnittsweise verbindlich beplant und erschlossen werden. Bereits im ersten Planungsabschnitt ist die grundlegende verkehrliche Erschließung sowie Schmutz- und Oberflächenentwässerung konzeptionell in einem Gesamtkonzept zu regeln.
Mitte 2024 wurde der Lärmaktionsplan gem. § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz vom Rat beschlossen. Inhaltlich wurde darin zusammenfassend festgehalten, aus Vorsorgegesichtspunkten auf die Ausweisung von Wohnbauflächen in lärmvorbelasteten Gebieten zu verzichten. Nach Ansicht der Verwaltung ist es der Abwägung überlassen, in dem Bereich zur Autobahn die Lärmvorsorge zugunsten einer Wohnbebauung zurückzustellen. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch Maßnahmen der architektonischen Selbsthilfe und entsprechenden Festsetzungen zum Lärmschutz (Lärmpegelbereiche) ein ausreichend geschützter Wohnraum geschaffen werden kann, was noch durch entsprechende Gutachten im Verfahren nachzuweisen ist.
Das Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner, Rastede, wurde gebeten, die Planungsrahmenbedingungen sowie die geplanten zeichnerischen Darstellungen der Flächennutzungsplanänderung und die ersten Festsetzungen des Bebauungsplanes in der Sitzung des Bauausschusses vorzustellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung vorgezogen werden soll, um die Planungsvorstellungen der Stadt Westerstede zu sichern, sodass der Beschluss über das Beteiligungsverfahren hier bereits vorgeschlagen wird. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes (insbesondere die Festsetzung der Bauweise mit Einzel-, Doppel- u. Reihenhäuser zur Steuerung der Verdichtung, sowie das Erfordernis und Inhalte von örtlichen Bauvorschriften zur Steuerung der Gestaltung), werden in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses thematisiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Planungskosten für die Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan inkl. Umweltberichten sowie Lärmschutz- und Oberflächenentwässerungsgutachten.
Anlage/n:
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