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Vorlage - 24/1731  

 
 
Betreff: 144. Änderung des Flächennutzungsplanes - Moorburg Gewerbeentwicklung Am Brunbarg, Aufstellungsbeschluss - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
30.09.2024 
Sitzung des Bauausschusses      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung der 144. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen.

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Sinne der Grundzüge der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im elektronischen Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie durch Hinweisbekanntmachung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.

 


Sachverhalt:

Die strategische Gewerbegebietsentwicklung Westerstedes wurde bereits im Jahre 2013 im damaligen Strategieausschuss thematisiert und die Ergebnisse im Leitbild der Stadt Westerstede, beschlossen vom Rat Ende 2013, festgehalten. So sollte der Bereich zwischen der Leerer Straße und der Autobahn sukzessive als Gewerbegebiet arrondiert werden. Diese Strategie wurde in den Bauleitplanverfahren Bebauungsplan Nr. 109A (1. Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Hollriede) und Bebauungsplan Nr. 106A (Gewerbegebiet Westerstede-West) ebenfalls thematisiert und erste grobe Erschließungssysteme für die Flächen entwickelt, um die Überbauung der Ölleitung im westlichen Bereich vorzubereiten. Die beiden Gewerbegebiete bilden Anfang bzw. Ende der strategischen „Gewerbegebietszone“.

 

Das nunmehr konkrete Erfordernis, die 144. Änderung des Flächennutzungsplanes als vorbereitende Bauleitplanung auf den Weg zu bringen, ergibt sich aus dem Umstand, dass die Planung von Kabeltrassen für den Bau von Stromleitungen seitens der Leitungsträger zunehmend forciert wird, um den Transport des Offshore-Stroms ins Inland zu gewährleisten. Das Stadtgebiet Westerstede wurde von der Bundesnetzagentur im aktuellen Netzentwicklungsplan als sog. Präferenzraum festgelegt, in dem verstärkt Maßnahmen zum Ausbau des Höchstspannungsnetzes umgesetzt werden sollen.

 

Ganz konkret ist die Planung des Trassenkorridors „Windader West“. Im Stadtgebiet wurde hier mit alternativen Trassierungen gearbeitet. Die nördliche Alternative würde direkt Einfluss auf die strategische Gewerbegebietsentwicklung haben. Die südliche Alternative würde sich aufgrund der örtlichen Verhältnisse weniger „einschneidend“ darstellen. Im laufenden Raumordnungsverfahren hat sich die Stadt Westerstede auch dementsprechend positioniert. Das Verfahren wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres abgeschlossen und ein Trassenkorridor ausgewählt. In den Gesprächen mit den Vertretern der Übertragungsnetzbetreiber sowie mit dem Amt für regionale Landesentwicklung wurde von deren Seite zum Ausdruck gebracht, dass bereits identifizierte Trassenmöglichkeiten auch in den kommenden Jahren genutzt würden, da auch zukünftig weitere Stromtrassen erforderlich werden, um die Ausbauziele nach dem Netzentwicklungsplan 2037/45 realisieren zu können.

 

 

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Aufstellungsbeschluss für die 144. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen und das Beteiligungsverfahren mit den Grundzügen der Planung durchzuführen, um die kommunale Planungshoheit für diese strategische Gewerbegebietsentwicklung zu wahren. Nach Durchführung des Aufstellungsverfahrens kann die Planung als „verfestigt“ angesehen werden und ist von weiteren Planungsebenen zu beachten.

 

Das Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner, Rastede, wurde gebeten, die Grundzüge der Planung zu entwickeln. Die Planungsrahmenbedingungen sowie die geplanten Darstellungen werden in der Sitzung näher erläutert. Grundsätzlich würden in der Flächennutzungsplanänderung gewerbliche Bauflächen, Mischbauflächen sowie landwirtschaftliche Flächen dargestellt. 

 

Zu gegebener Zeit würden dann abschnittweise die entsprechenden Bebauungspläne aus der Darstellung der Flächennutzungsplanänderung entwickelt werden.

 

Zur rechtlichen Einordnung von Darstellungen im Flächennutzungsplan (FNP):

Der FNP ist keine Rechtsvorschrift und entfaltet somit im Regelfall keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber Dritten bzw. Privaten. Es handelt sich vielmehr um ein Verwaltungsprogramm, das im Wesentlichen nur intern und für sonstige Behörden von Bedeutung ist. Der FNP bildet nicht die rechtliche Grundlage für die Bebauung der Grundstücke, für städtebauliche Gebote oder bodenordnende Maßnahmen. Erst der Bebauungsplan regelt verbindlich die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke und entfaltet somit unmittelbar rechtliche Wirkung gegenüber Dritten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2024/2025

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

- 45.000

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

- 45.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

Plangebietsfläche rd. 71,50ha. Planung plus Umweltbericht inkl. Biotoptypenkartierung.

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

51120.427100

 


Anlage/n: