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Vorlage - 21/1069-02  

 
 
Betreff: 2. Änderung der Satzungen über die Veränderungssperren für die Bereiche der Bebauungspläne W2, W3, W5, W6, W7 - Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/1069
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Goosmann, Sofia
Beratungsfolge:
Bauausschuss Anhörung
30.09.2024 
Sitzung des Bauausschusses      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die 2. Änderung der jeweiligen nachfolgenden Veränderungssperre zur Sicherung der eingeleiteten Bebauungsplanverfahren Verlängerung der Geltungsdauer um jeweils ein Jahr - werden gemäß § 16 i.V.m. § 17 Abs.2 BauGB nach §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen:

a) 2. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W2 - Nördlich Am Esch mit örtlichen Bauvorschriften -

b) 2. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W3 - Südlich Am Esch mit örtlichen Bauvorschriften -

c) 2. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W5 - Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße mit örtlichen Bauvorschriften -

d) 2. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W6 - Südlich Am Röttgen/Albert-Post-Platz mit örtlichen Bauvorschriften -

e) 2. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W7 - Östliche Innenstadt mit örtlichen Bauvorschriften -

 

 


Sachverhalt:

Die Beschlüsse über die Veränderungssperren gemäß §§ 14 ff. BauGB wurden zur Sicherung der Planung durch den Rat der Stadt Westerstede am 12.10.2021 gefasst.

Die Satzungen wurden danach im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland vom 22.10.2021 bekannt gemacht und sind mit der Bekanntmachung in Kraft getreten.

Da die Veränderungssperren gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft treten, wurde die Verlängerung der Veränderungssperren der Verfahren W2 bis W7 gemäß §17 Abs.1 Satz 3 BauGB durch den Rat der Stadt Westerstede am 10.10.2023r ein Jahr beschlossen.

Gemäß § 17 Abs.2 BauGB kann diese Frist bis zu einem weiteren Jahr verlängert werden.

Von dieser Verlängerungsmöglichkeit der Geltungsdauer der Satzung soll für die Bebauungspläne W2, W3, W5, W6 und W7 Gebrauch gemacht werden. Für die damals mitbeschlossene Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W4 Am Melmenkamp ist eine Verlängerung nicht erforderlich, da das Planverfahren kurz vor dem Abschluss steht.

Die Verlängerung ist erforderlich und angemessen, da sich die Erarbeitung der Bebauungsplanentwürfe durch vielfältigen Klärungsbedarf und zu erstellende Gutachten zeitlich verzögert hat. 

Die zeitlichen Verzögerungen ergaben sich insbesondere durch:

- Die Erstellung von Lärmgutachten

- Klärung umweltrechtlicher Vorprüfungen der Einzelfälle 

Die Voraussetzungen für die Satzungen über die Veränderungssperren bestehen fort, da die Bebauungspläne noch keine Planreife nach § 33 Abs. 1 BauGB erreicht haben. Zum grundsätzlichen Inhalt und Wirkung einer Veränderungssperre wird auf die Ursprungsvorlage Nr. 21/1069 verwiesen.

Die weitere Durchführung der Bauleitplanverfahren steht kurzfristig an. Bis zum Ablauf der Verlängerungsfrist von einem Jahr (bis Oktober 2025) dürften die Verfahren W2 bis W7 (ausgeschlossen W4) abgeschlossen sein.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2024

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 -500

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

0

 

r die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Westerstede (online) fallen keine Kosten an.

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

 

 


Anlage/n:

Satzungsentwürfe in einem Dokument zusammengefasst.

Stammbaum:
21/1069   Erlass von Veränderungssperren für die Bereiche der Bebauungspläne W1 bis W7   Bauamt   Beschlussvorlage
21/1069-01   1. Änderung der Satzungen über die Veränderungssperren für die Bereiche der Bebauungspläne W2 bis W7 - Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer   Bauamt   Beschlussvorlage
21/1069-02   2. Änderung der Satzungen über die Veränderungssperren für die Bereiche der Bebauungspläne W2, W3, W5, W6, W7 - Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer   Bauamt   Beschlussvorlage