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Vorlage - 24/1788  

 
 
Betreff: Sonderfonds Bildung; Aussetzung der Förderhöchstsumme
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
05.11.2024 
Sitzung des Schulausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die in der Richtlinie festgesetzte Förderhöchstsumme in Höhe von 50.000 € wird im Haus­halts­­jahr 2025 ausgesetzt.


Sachverhalt:

Im „Sonderfonds Bildung“ stehen derzeit noch 933.900 € zur Verfügung.

Nach der Richtlinie der Stadt Westerstede zum „Sonder­fonds Bildung“ ist hrlich ein Betrag in Höhe von 50.000 r Bildung im Stadthaushalt zur Ver­gung zu stellen. Nicht ausge­schöpfte Haushaltsmittel eines Jahres nnen dabei grundsätzlich in das Folgejahr über­tragen werden.

Von dieser Möglichkeit wurde im letzten Jahr aufgrund der vorliegenden Anträge Gebrauch gemacht und die Fördersumme einmalig um 28.700 € erhöht.

 

Auch in diesem Jahr liegen wieder mehr Anträge vor, als über den Höchstbetrag abgedeckt werden könnten:

 

Antragsteller

Projekt

Betrag

- € -

Westersteder Schulleitungen

Einsatz von Freiwilligendienstlern

     30.000

Schulleitung Gymnasium Westerstede

Balu und Du

      7.100

Schulleitungen der Westersteder Grundschulen

Theaterprojekt

      3.300

Stadtbücherei

Materialien für Leseförderung

      7.900

Zentrum für Kinder und Jugend

Schwimmkurs

      7.500

 

 

     55.800

 

Über den Antrag der Schulleitungen zum Einsatz von Freiwilligendienstlern wurde bereits im Vorjahr entschieden, dass auch in 2025 Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € bereitzustellen sind. Somit sind diese Mittel bereits gebunden. Frei verfügt werden könnte über eine Summe von 20.000 €. Will man nun alle Anträge vollumfänglich unterstützen, wäre zu entscheiden, ob die vom Rat der Stadt Westerstede festgelegte Förderhöchstsumme nicht auch wie im Vorjahr ausgesetzt werden sollte.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, auch in 2025 die Förderhöchstsumme auszusetzen.

Begründet werden kann dies dadurch, dass von 2016 bis 2023 die Summe nie voll ausge­schöpft wurde und auch im letzten Jahr die bereitgestellte Summe für den Einsatz der Frei­willigendienstlern aufgrund fehlenden Personals nicht verbraucht werden konnte (s. h. Beschlussvorlage 23/1522-01). 

 

Unabhängig hiervon wäre über jeden Antrag inhaltlich noch gesondert zu entscheiden.


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen werden jeweils gesondert bei den Einzelanträgen dargestellt.  


Anlage/n:

-/-