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Beschlussvorschlag:Die in der Richtlinie festgesetzte Förderhöchstsumme in Höhe von 50.000 € wird im Haushaltsjahr 2025 ausgesetzt. Sachverhalt:Im „Sonderfonds Bildung“ stehen derzeit noch 933.900 € zur Verfügung. Nach der Richtlinie der Stadt Westerstede zum „Sonderfonds Bildung“ ist jährlich ein Betrag in Höhe von 50.000 € für Bildung im Stadthaushalt zur Verfügung zu stellen. Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel eines Jahres können dabei grundsätzlich in das Folgejahr übertragen werden. Von dieser Möglichkeit wurde im letzten Jahr aufgrund der vorliegenden Anträge Gebrauch gemacht und die Fördersumme einmalig um 28.700 € erhöht.
Auch in diesem Jahr liegen wieder mehr Anträge vor, als über den Höchstbetrag abgedeckt werden könnten:
Über den Antrag der Schulleitungen zum Einsatz von Freiwilligendienstlern wurde bereits im Vorjahr entschieden, dass auch in 2025 Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € bereitzustellen sind. Somit sind diese Mittel bereits gebunden. Frei verfügt werden könnte über eine Summe von 20.000 €. Will man nun alle Anträge vollumfänglich unterstützen, wäre zu entscheiden, ob die vom Rat der Stadt Westerstede festgelegte Förderhöchstsumme nicht auch wie im Vorjahr ausgesetzt werden sollte.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, auch in 2025 die Förderhöchstsumme auszusetzen. Begründet werden kann dies dadurch, dass von 2016 bis 2023 die Summe nie voll ausgeschöpft wurde und auch im letzten Jahr die bereitgestellte Summe für den Einsatz der Freiwilligendienstlern aufgrund fehlenden Personals nicht verbraucht werden konnte (s. h. Beschlussvorlage 23/1522-01).
Unabhängig hiervon wäre über jeden Antrag inhaltlich noch gesondert zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen:Die finanziellen Auswirkungen werden jeweils gesondert bei den Einzelanträgen dargestellt. Anlage/n:-/- |
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