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Beschlussvorschlag:Der Sitzverlust von Herrn Dirk Hooymann wird gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG festgestellt. Sachverhalt:Herr Dirk Hooymann verliert aufgrund einer Änderung seiner persönlichen Verhältnisse die Voraussetzungen der Wählbarkeit für die kommunale Vertretung. Hierdurch verliert er ebenfalls den Sitz im Rat der Stadt Westerstede (§ 52 Absatz 1 Nummer 2 NKomVG).
Der Sitzverlust ist von der Vertretung festzustellen. An der Beratung und Entscheidung darf Herr Hooymann selbst nicht mitwirken. Ihm ist jedoch Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 52 Absatz 2 NKomVG).
Als innerorganisatorischer Akt bedarf die Entscheidung nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.
Da für die Partei „Die Linke“ im Rahmen der Wahl des Rates der Stadt Westerstede keine Ersatzperson vorhanden ist, bleibt der freiwerdende Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt (§ 44 Absatz 4 Satz 1 NKWG).
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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