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Vorlage - 25/1890  

 
 
Betreff: Information zu Fördermöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen im Hössenhallenbad
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Amt für Sport, Jugend und Kultur Bearbeiter/-in: Immken, Maria
Beratungsfolge:
Sportausschuss
12.05.2025 
Sitzung des Sportausschusses      

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Am 04.03.2025 erlangte die Stadt Westerstede Kenntnis darüber, dass das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bäderinfrastruktur veröffentlichen wird.

Der vorläufige Richtlinienentwurf beschreibt die voraussichtlichen Fördergegenstände, Rahmenbedingungen, Förderhöhe etc. So sollen insbesondere Hallenbäder gefördert werden, die als Lehrschwimmbecken dienen. Besonders im Fokus stehen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Es sollen 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden bis zu einem Betrag von 1.500.000 €. Die Fördersumme soll zudem mindestens 200.000 € umfassen.

 

Nach Sichtung des Richtlinienentwurfs erscheint eine Förderung auch für das Hössenbad grundsätzlich möglich und erfolgversprechend. Das Hallenbad weist einen Sanierungsbedarf auf, z. B. in Bezug auf die Fenster oder das Dach, und wird durch unterschiedliche Nutzergruppen ausführlich als Lehrschwimmbecken genutzt.

 

Um den Sanierungsbedarf und die Maßnahmen zu konkretisieren sowie die Kosten zu ermitteln bedarf es jedoch zunächst der Überprüfung durch einen Fachplaner. Zudem sind interne Kapazitäten (Bauamt, Gebäudebewirtschaftung) aufgrund vielfältiger Baumaßnahmen der Stadt (darunter auch beim Hössensportzentrum) derzeit nicht verfügbar. Anträge können laut Richtlinienentwurf bis spätestens Ende Mai gestellt werden. Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:

 

-          Kurzbeschreibung des Projekts

-          Kostenschätzung und -berechnung

-          Finanzierungsplan

-          Nachweise über Auslastung der Sportstätte sowie Nutzung für den Lehrschwimmbetrieb

-          Erklärung über Eigentumsverhältnisse am Grundstück

Nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter des Innenministeriums wären noch in diesem Jahr die Ausschreibungen für die Maßnahmen zu veröffentlichen.

 

Aufgrund des sehr kleinen Zeitfensters bis zur Antragstellung Ende Mai sowie der aktuellen Priorisierung von Baumaßnahmen im Bereich der Sportstätten und der fehlenden personellen Ressourcen in den Fachämtern, insbesondere vor dem Hintergrund der fehlenden Konkretisierung möglicher Maßnahmen durch einen Fachplaner, wird von einem Engagement für eine Förderung abgesehen.

 

Die Sanierung des Freibads ist erst für die Jahre 2030/2031 vorgesehen. Hierzu existiert eine Machbarkeitsstudie der Fa. Thalen Consult, welche im vergangenen Sportausschuss vorgestellt wurde. Eine Förderung in diesem Zuge erscheint wenig erfolgversprechend, da der Lehrschwimmbetrieb ganz überwiegend im Hallenbad stattfindet und die Maßnahmen zur Sanierung und Attraktivitätssteigerung kaum einen Beitrag zur energetischen Verbesserung leisten. Zudem sind aufgrund der vorhandenen Priorisierung der Bau- und Sanierungsvorhaben im Amt für Sport, Jugend und Kultur andere Projekte vorzuziehen. Weitere Ressourcen aus den Fachabteilungen sind nicht verfügbar.

 

Da für das Hössenhallenbad zukünftig insbesondere Sanierungsmaßnahmen notwendig werden, die auch einen Beitrag zur Verbesserung des energetischen Zustands leisten, soll bei der konkreteren Planung nach Möglichkeit auch auf entsprechende Fördertöpfe zurückgegriffen werden.

 


Anlage/n:

Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bäderinfrastruktur

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf RL-Sportstätteninvestitionsprogramm (214 KB)