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Beschlussvorschlag:Über die Anfrage zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage an der Ollenharder Straße 55 in Torsholt ist zu entscheiden. Sachverhalt:Im September 2024 beschloss der Rat zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie der landwirtschaftlichen Nutzflächen und mit Blick auf die vorhandenen, baurechtlich privilegierten Potentialflächen entlang der A 28, grundsätzlich keine zusätzlichen Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik aktiv zu erschließen bzw. über eine Bauleitplanung zur Verfügung zu stellen.
Der Rat behielt sich aber vor im Einzelfall über Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik außerhalb der privilegierten Flächen zu entscheiden.
Im Einklang mit der oben genannten Öffnungsklausel hat der Projektierer Herr Franzen am 16.01.2026 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage an der Ollenharder Straße 55, auf der Fläche einer ehemaligen Baumschule gestellt.
Da die bereitgestellten Unterlagen des Antragstellers nicht den erforderlichen Umfang für einen Bauantrag nach der Niedersächsischen Bauordnung entsprechen, deutet die Stadt den Antrag insofern, dass der Antragsteller vorab klären möchte, ob die angedachte ehemalige Baumschulfläche als Einzelfall hinsichtlich des Grundsatzbeschlusses zu werten sein kann. Darüber gilt es nun zu entscheiden.
Weitere Informationen zu dem Vorhaben sind der aktuellen Anfrage (Anlage 1) sowie der ersten Anfrage zum Projekt (Anlage 2) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1) Aktuelle Anfrage
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