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Vorlage - 17/0251  

 
 
Betreff: Aufgabenkritik im Bereich Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Beteiligt:Hauptamt
Bearbeiter/-in: Nappe, Jörg  Touristik
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss Entscheidung
12.09.2017 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Märkte ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Ohne – über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden.

 

 


Sachverhalt:

Im Zuge der Beratung im Ausschuss für Haushalt und Finanzen über den 1. Entwurf des Haushaltsplanes 2018 wurden die Fachausschüsse in Anbetracht der angespannten finan-ziellen Situation der Stadt Westerstede aufgefordert, in der zweiten Jahreshälfte 2017 über die notwendigen Budgetvolumen und Investitionen der kommenden Haushaltsjahre 2018 ff. zu beraten. Als Ziel wurde eine 10 %ige Reduzierung der Aufwendungen im Ergebnishaus-halt ausgegeben. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 13.06.2017 in konstantes Investitionsniveau in Höhe von max. 4,5 Mio. € je Haushaltsjahr für den Zeitraum 2018 bis 2020 beschlossen.

 

Nach dem Dienst- und Geschäftsverteilungsplan umfasst das Aufgabengebiet des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität folgende Bereiche:

 

 

Bereich „Wirtschafts- und Verkehrsförderung, Stadtmarketing“

  1. Allgemeine Aufgaben Wirtschaftsförderung
  2. Wirtschaftsentwicklung
  3. Anwerbung, Förderung und Erhaltung wirtschaftlicher Unternehmen, inkl. KMU-Förderung und Breitbandversorgung
  4. Öffentlicher Personennahverkehr (mit Ausnahme Fahrplangestaltung)
  5. Stadtmarketing
  6. Förderung von Einrichtungen und Veranstaltungen des Fremdenverkehrs
  7. Bürgerbus Westerstede
  8. Campingplatz

 

Bereich „Touristik“

  1. Vermarktung Campingplatz
  2. Geschäftsführung der Touristik Westerstede e.V.
  3. Beratungsbereich (Buchung Unterkünfte und Fahrten, touristische Beratung)
  4. Kartenverkauf (für ÖPNV, ortsansässige Institutionen und Sonderveranstaltungen)
  5. Pauschalangebote entwickeln, betreuen und vertraglich begleiten
  6. Gästeführungen
  7. Beteiligung an Kooperationen
  8. Verbesserung der touristischen Infrastruktur und des touristischen Angebots
  9. Rhodo-Königin und Prinzessin (Einsatzkoordination, Vermarktung, Werbung)
  10. Draisinenspaß Ammerland (Beratung, Buchung, Werbung, Abrechnung etc.)
  11. Gesundheitsstadt

 

Bereich „Märkte“

  1. Veranstaltung von Märkten (Wochenmärkte, sonstige Märkte, Volksfeste)
  2. Verwaltung von Markteinrichtungen

 

Bereich „RHODO“

  1. Planung, Durchführung und Verwaltung der RHODO-Veranstaltungen

 

 

In dem vom Rat beschlossenen Leitbild der Stadt Westerstede wurden zu den vorgenannten Bereichen insbesondere folgende Leitsätze festgeschrieben:

 

Bereiche „Wirtschaft- und Verkehrsförderung, Stadtmarketing“

a)      Wir wollen der Bedeutung der Innenstadt Westerstedes als Einkaufsstadt durch Stärkung der Handelsbetriebe Rechnung tragen.

b)      Wir wollen kleine und mittlere Unternehmen als Basis unserer heimischen Wirtschaft fördern und schätzen, besondere Unterstützung erfahren dabei Existenzgründer.

c)      Wir wollen uns verantwortlich fühlen, in vertrauensvollem Zusammenspiel von Investoren und Wirtschaftsförderung gute und sinnvolle Angebote für die Entwicklung des Standortes zu entwickeln.

d)      Wir wollen die Bedeutung forschender Unternehmen für die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft erkennen und deren Ansiedlung deshalb besonders unterstützen.

e)      Wir wollen durch flankierende Marketingstrategien und –maßnahmen das städtische Profil der „Gesundheitsstadt im Grünen“ stetig weiter entwickeln.

f)        Wir wollen unsere örtlichen Interessenvertretungen der Wirtschaft unterstützen und arbeiten vertrauensvoll mit diesen zusammen.

g)      Wir wollen regelmäßige Zusammenkünfte der Akteuere aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung installieren, um den Informationsaustausch und den Erkenntnisstand zu erhöhen.

h)      Wir wollen die Entwicklung regionaler Wertschöpfungskreisläufe positiv begleiten

i)        Wir wollen Interessen der Arbeitnehmer in unsere Entscheidungsfindungen einbinden.

j)        Wir wollen den Verein BürgerBus Westerstede e.V., der das bestehende ÖPNV-Netz sinnvoll ergänzt hat, bei vertretbarer Auslastung weiter fördern.

k)      Unsere Einflussmöglichkeiten bei der Deutschen Bahn nutzen, um die Bedeutung der Bahnstation Westerstede-Ocholt zu stärken.

l)        Wir wollen intensiv Kooperationen mit Netzbetreibern fördern.

m)    Wir wollen bei der Erschließung von Gewerbe- und Wohngebieten den Breitbandkabel-Ausbau berücksichtigen.

n)      Wir wollen unentgeltliche Hotspots im Stadtgebiet einrichten.

o)      Wir wollen die städtischen Beherbergungsbetriebe einschließlich des Campingplatzes attraktiv weiter entwickeln.

 

Bereich „Touristik“

Keine Nennung konkreter Leitsätze in Bezug auf die Leistungen der Touristik, jedoch Zielformulierungen dahingehend, dass touristische Angebote und Freizeitangebote gezielt und im Einklang mit unserer Natur und unseren Traditionen ausgebaut werden sollen. Auch soll die Zusammenarbeit mit den überregionalen touristischen Organisationen wie die Ostfriesland Tourismus GmbH, die Tourismus Marketing Niedersachsen und thematischen Arbeitskreisen gefördert werden, um Synergieeffekte zu nutzen.

 

Bereich „Märkte“

Keine Nennung konkreter Leitsätze, jedoch wie beim Bereich Touristik ist der Ausbau der Freizeitangebote als Ziel formuliert.

 

Bereich „RHODO“

a)      Wir wollen die RHODO-Ausstellungen bewusst nutzen für überregionale Vernetzungen der heimischen Wirtschaft (Ziel: Erhalt des ausgezeichneten Rufs als Rhododendronstadt).

 

 

Im Zuge der Aufgabenkritik mit dem Ziel, 10 % der Aufwendungen im Ergebnishaushalt einzusparen, sind nachfolgende Faktoren zu berücksichtigen:

a)      Handelt es sich um eine Pflicht- oder eine freiwillige Aufgabe.

b)      Werden die Leitsätze des Leitbildes der Stadt Westerstede beachtet.

 

Die für die o. g. Bereiche aufgeführten Aufgaben sind dem Grunde nach alles freiwillige Aufgaben, auf die rein theoretisch verzichtet werden könnte.

 

 

Unter dem Produkt „Wirtschaftsförderung“ werden Erträge im Wesentlichen durch Mieten und Pachten erzielt. Die Aufwendungen setzen sich aus Personalaufwendungen (rd. 42%), Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (rd. 18%), Abschreibungen (rd. 34%) und Transferaufwendungen (rd. 6%) zusammen. Die Abschreibungen sind buchungstechnisch bedingt und werden sich zum Jahr 2018 leicht reduzieren. Einsparungen sind grundsätzlich bei den Personalaufwendungen, Sach- und Dienstleistungen sowie Transferaufwendungen möglich. Für den Haushalt 2018 werden diesbezüglich bei den Planansätzen für Aufwendungen bei Sach- und Dienstleistungen rd. 11% und bei den Transferaufwendungen rd. 25% Einsparungen für umsetzbar gehalten, auch wenn diesbezüglich die Wirtschaftsförderung eingeschränkt wird.

Im Bereich Breitbandausbau ist die Kreisinitiative nahezu abgeschlossen. Nach Abrechnung werden entsprechend Abschreibungen zu buchen sein. Im Übrigen sind derzeit keine Ansätze für den Breitbandausbau vorgesehen.

 

Im Bereich der Verkehrsförderung fallen in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses insbesondere die Förderung des BürgerBus Westerstede e.V. sowie die der Mobilitätszentrale. Letztere wird über die Anmietung der Gebäude für die Geschäftsstelle in der Peterstraße mit jährlichen Mietkosten von rd. 5.400,00 Euro zzgl. Nebenkosten (ab 2018) gefördert. Der BürgerBus Westerstede e.V. hat eine Förderzusage von bis zu 10.000,00 Euro jährlich für den Fall, dass ein finanzielles Defizit in der Jahresrechnung eintritt. Der Abruf der Förderung ist jedoch in den zurückliegenden Jahren nicht mehr erfolgt. Regelmäßig wird hier jedoch eine Bezuschussung für die Anschaffung von Ersatzbussen beantragt, welche sich mit entsprechenden Abschreibungen im Aufwandskonto widerspiegeln. Eine Einschränkung der Zuschüsse hätte nicht unwesentliche Auswirkungen auf den BürgerBus Westerstede e.V. und dessen Leistungsangebot.

Die Verkehrsförderung umfasst ebenfalls die Unterhaltung und den Ausbau von Haltepunkten nebst Wartehäuschen. Der barrierefreie Ausbau der Haltepunkte ist gesetzlich normiert und wird im nächsten Nahverkehrsplan weitergehend konkretisiert. Einsparungen wären denkbar über eine Reduzierung der Anzahl vorzuhaltender Haltestellen und deren Ausbauzustand. Im Übrigen wären Einsparungen bei der allgemeinen Unterhaltung der Haltestellen denkbar. Beide Ansätze würden jedoch unmittelbar Auswirkungen auf die Qualität des ÖPNV in Westerstede haben.

 

Im Produkt „Förderung der Draisinenspaß GmbH & Co. KG“ wurden in den Jahren 2014 bis 2016 jährlich zwischen rd. -28.000,00 Euro und rund -32.800,00 Euro an Jahresergebnissen festgestellt. Dabei handelte es sich überwiegend um Personalaufwendungen (rd. 90%). Die restlichen Aufwendungen in Höhe von rd. 10% fielen für Transferaufwendungen für Bauhofsleistungen sowie Portokosten an. Da die Aufgabenerfüllung durch die GmbH & Co. KG erfolgt, kann im Rahmen der Aufgabenkritik  vorrangig nur der Bereich der Aufgabenerledigung innerhalb der Verwaltung untersucht werden. Hier werden mögliche strukturelle Verbesserungen im Rahmen anstehender personeller Veränderungen angestrebt.

 

Im Produkt „Touristik“ wurden in den Jahren 2015 bis 2016 jährlich zwischen rd. -218.000,00 Euro und rund -235.000,00 Euro an Jahresergebnissen festgestellt. Dabei handelte es sich überwiegend um Personalaufwendungen (rd. 86%). Die restlichen Aufwendungen in Höhe von rd. 14% fielen für Abschreibungen (rd. 2%), Transferaufwendungen für Bauhofsleistungen und Porto (zusammen rd. 2%) sowie für die Bezuschussung der laufenden Aufwendungen des Touristik e.V. an (jährlich 22.000,00 Euro = rd. 9%), letztere sind aufgrund des geschlossenen Vertrags mit der Touristik e.V. fällig. Der Touristik e.V. erfüllt damit Aufgaben für die Stadt Westerstede im Rahmen der gemeinwirtschaftlichen Aufgabe der Imagewerbung. Dieses Aufgabenfeld ist allgemein definiert, also nicht konkret an bestimmte Werbemaßnahmen, Anzeigenschaltungen oder Aktionen gebunden. Der Touristik e.V. kann also selber entscheiden, welche Maßnahmen er zur Imagewerbung  ergreifen will  und kann hierfür entsprechend die Mittel einsetzen. Der Betrag von 22.000 € macht ca. 18% der Einnahmen des Touristik e.V. pro Jahr aus; eine Reduzierung um 10% bedeutet eine Mindereinnahme um ca. 1,8% der Gesamteinnahmen. Der Tourismus ist eine freiwillige Aufgabe; Reduzierungen sind von daher immer möglich, jedoch muss hierbei bedacht werden, dass die Qualität bewahrt bleibt, die für Westerstede als staatlich anerkannter Erholungsort und für den Touristik e.V. als serviceorientiertes Unternehmen  (Q-Zertifikat) erforderlich ist. Weiterhin ist wichtig, dass die Wahrnehmung der Kernaufgaben durch eine Reduzierung nicht beeinträchtigt wird. Laut Touristik e.V. ist eine Reduzierung des Zuschusses um 10% grundsätzlich vorstellbar, da die Planung der Imagewerbung auf das vorhandene Budget abgestellt werden kann. Die Wahrnehmung der Kernaufgaben, wie Buchung von Unterkünften, Veranstaltungsmanagement, Marketing usw. werden  nur indirekt berührt. Die Aufwendungen für Abschreibungen sind buchungstechnisch nicht reduzierbar. Weitere Prüfungen im Rahmen der Aufgabenkritik, v.a. hinsichtlich der Personalaufwendungen, sind durch weitergehende Strukturanalysen im Bereich der Aufgabenerledigung möglich. Hier werden wie auch beim Bereich „Förderung der Draisinenspaß GmbH & Co. KG“ mittelfristig mögliche strukturelle Verbesserungen im Rahmen anstehender personeller Veränderungen angestrebt.

 

Beim Campingplatz Westerstede wird nach der Neuausrichtung 2013 und den größeren Unterhaltungsmaßnahmen in den letzten Jahren nunmehr eine Anpassung der Gebührensatzung vorgenommen, um die Einnahmesituation zu verbessern. Weitere Ertragssteigerungen sind zum einen durch eine weitere Gebührensteigerung möglich, welche nach derzeitigem Stand jedoch zu nicht marktgerechten Preisen führen würde. Zum anderen würde die Ausweisung und Vermarktung weiterer Dauerstellplätze der Ertragssteigerung dienlich sein, um auch in der Nebensaison einen höheren Deckungsbeitrag zu erzielen. Dies würde jedoch der bisherigen Beschlussfassung widerlaufen, wonach dem Campingtourismus der Vorrang eingeräumt werden sollte (vgl. Beschluss vom 21.05.2013). Im weiteren Verlauf ist die Kostenentwicklung zu betrachten. Neben den Personalkosten mit rd. 40% der Gesamtaufwendungen stellen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit rd. 33%, Abschreibungen mit rd. 20% und Bauhofsleistungen mit rd. 5% die wesentlichen Kostenfaktoren dar. Die Abschreibungen sind buchungsbedingt nicht reduzierbar, Ende 2018 laufen jedoch wesentliche Abschreibungen aus, so dass sich der Aufwand hier deutlich reduzieren wird. Im Zuge der Neuausrichtung 2013 wurden die Stellenanteile des Campingplatzwartes um 1/3 auf eine 2/3-Stelle reduziert. Die Bürozeiten wie auch die Unterhaltung des Grundstücks wurden auf das Mindestmaß reduziert, größere Unterhaltungsmaßnahmen werden mit dem Bauhof abgewickelt. Eine weitere Reduzierung der Stellenanteile bzw. Bauhofsleistungen würde sich zu Lasten der Service- und Standortqualität auswirken. Auch eine technische Automatisation in der Anmeldung und Versorgungsabwicklung würde wahrscheinlich keine wesentliche Reduzierung der Stellenanteile bzw. Gesamtaufwendungen mit sich bringen, da dadurch die Entstehung eines Kontroll- und Prüfaufwandes sowie eines erneuten Abschreibungs- und Unterhaltungsaufwandes zu erwarten ist. Des Weiteren wird von den Nutzern des Campingplatzes auch ein gewisses Maß an Beratung über die örtlichen Gegebenheiten sowie touristischen Angebote erwartet und in Westerstede auch geschätzt. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind überwiegend verbrauchsabhängig (Strom, Gas, Wasser, Reinigung) sowie liegenschaftsbezogen gegeben (Erbbauzins, Grundstückspacht, Abgaben, Versicherungen, Entgelte). Die verbleibenden Ansätze für die bauliche Unterhaltung des Grundstücks und der baulichen Anlagen und des beweglichen Vermögens (5.100,00 Euro) sowie der Werbungskostenansatz (2.700,00 Euro) sollten beibehalten werden, um Qualität und Marketing weiterhin zu sichern.

 

Die Veranstaltung der Märkte gehört zu den freiwilligen Aufgaben der Stadt Westerstede. Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit der Optimierung der Westersteder Märkte befasst und die grundsätzliche Entscheidung getroffen, diese Märkte in der bereits umgesetzten veränderten Form fortzusetzen. Des Weiteren hat die Stadt Westerstede sich durch Satzung über Wochenmärkte und Jahrmärkte vom 29.04.2008 dazu entschieden, die Wochen- und Jahrmärkte als öffentliche Einrichtung zu betreiben. Durch diese Festlegung hat sie sich auch zur Durchführung verpflichtet (vgl. § 69 GewO). Im Rahmen der Aufgabenkritik kann daher lediglich der Bereich der Aufgabenerledigung innerhalb der Verwaltung untersucht werden. Hier werden mögliche strukturelle Verbesserungen im Rahmen anstehender personeller Veränderungen geprüft.

 

Im Bereich RHODO wurde der Finanzplan zur RHODO 2018 mit Beschluss des Rates vom 28.03.2017 festgelegt und ist insoweit maßgeblich. Dabei wurde der Finanzplan so aufgestellt, dass die tatsächlichen Einnahmen der RHODO auch deren (tatsächlichen) Ausgaben für die Planung, Ausstellung, Werbungskosten etc. decken. Allein die Aufwendungen für Bauhofsleistungen und Personaleinsatz der Verwaltung verbleiben als „Zuschuss“ zur RHODO.  Eine Reduzierung der Aufwendungen führt unweigerlich zu einer Reduzierung der Ausstellungsqualität bzw. stellt die RHODO-Veranstaltung in Gänze in Frage.

 

Im Produkt Stadtmarketing werden überwiegend Personalaufwendungen für die Ausführung der Stadtmarketingstelle gebucht (rd. 65%). Darüber hinaus werden die Maßnahmen des Stadtmarketing hier mit einem Haushaltsvolumen von 7.100,00 Euro (rd. 9%) jährlich für Sach- und Dienstleitungen gebucht. Die Abschreibungen sind buchungstechnisch bedingt und nicht reduzierbar. Die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen in Höhe von 16.000 Euro (rd. 20%) jährlich resultieren allein aus Leistungen des Baubetriebsamtes, hauptsächlich für Veranstaltungsunterstützungen, hierunter fallen insbesondere die Kulinarische Einkaufsnacht, der Weihnachtsmarkt, das Grünflitzerrennen, das Forum offenes Rathaus, der Autofrühling, der Klövermarkt und die Bürgermeisterwette). Wesentliche Einsparungen wären allenfalls bei den Personal- und Bauhofsaufwendungen möglich, was jedoch zu Lasten der Aufgabenqualität gehen würde. Insbesondere wären die Veranstaltungs­unterstützungen sowie Networking-Maßnahmen nicht mehr im gleichen Umfang möglich wie bisher.

 

 

Die aufgeführten Maßnahmen zur Reduzierung der Aufwendungen bzw. zur Steigerung der Erträge in den oben aufgeführten Produkten würden überwiegend dem Leitbild des Rates widersprechen. Dort ist überwiegend von „Fördern“, “Weiterentwickeln“ und „Unterstützen“ die Rede. Insoweit ist vom Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität über das weitere Vorgehen zu beraten.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Abhängig von den Beschlüssen zu diesem TOP

 

 


Anlage/n: