Bürgerinformationssystem

Vorlage - 17/0316  

 
 
Betreff: 12. Änderung der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Dierßen, Silvia
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Vorberatung
28.11.2017 
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
12.12.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die 12. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Bei der bisherigen Gebührenkalkulation für die  Fäkalschlammentsorgung wurde davon ausgegangen, dass die Bearbeitung von einem Vorgang „ Fäkalschlammentsorgung“ zehn Minuten dauert und dies Personalkosten einer TVÖD-Beschäftigten von  5,52 € verursacht (KGSt 2012/2013).

Die rechtliche Situation sieht vor, dass für jede Kleinkläranlage ein Wartungsvertrag abgeschlossen und jede Kleinkläranlage zweimal jährlich gewartet wird.

Über jede Wartung wird ein Wartungsprotokoll an die Stadt geschickt und muss dort weiterbearbeitet werden. Unabhängig davon, ob eine Entleerung der Kleinkläranlage erforderlich ist oder nicht.

Im Gebiet der Stadt Westerstede erfolgt die Abwasserentsorgung von rd. 800 Grundstücken durch eine Kleinkläranlage. Dies bedeutet, dass pro Jahr 1.600 Wartungsprotokolle bearbeitet werden müssen, aber im Durchschnitt nur 130 Kleinkläranlagen im Jahr entleert werden.

Die Zeiterfassung im Bürgerbüro ergab, dass die Bearbeitung eines Wartungsprotokolls ohne die erforderliche Entleerung der Kleinkläranlage im Schnitt 3 Minuten Arbeitszeit, und die Bearbeitung eines Wartungsprotokolls mit Entleerung der Kleinkläranlage im Schnitt 9 Minuten Arbeitszeit erfordert.

Bei 1.600 Wartungsprotokollen pro Jahr und 130 Entsorgungen  werden 93 Stunden Arbeitszeit benötigt. Die Personalkosten für diese 93 Stunden werden direkt über das Personalprogramm erfasst und verursachen Kosten von 4.200 €.

Da es erforderlich ist auch den hohen Personalkostenanteil bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen der entsteht, ohne dass eine Fäkalschlammentsorgung erforderlich wird, kann die bisherige Kalkulation nicht mehr beibehalten werden.

Weiterhin wird auf Basis der Personalkosten ein  Gemeinkostenzuschlag von 30% erhoben.

Auf dieser neuen Grundlage ergeben sich Fixkosten je Abfuhr von 45,18 € (bisher 5,58 €).

Weiterhin sind die Kosten für die Klärschlammentsorgung drastisch gestiegen, sodass auch die der Stadt in Rechnung gestellten Behandlungskosten auf der Abwasserreinigungsanlage Westerstede in diesem Bereich drastisch gestiegen sind (von 3,85 € auf 6,34 €), was eine Erhöhung der Zusatzgebühr um 1,69 € auf 46,37 € pro Kubikmeter erforderlich macht um eine kostendeckende Entsorgung durchzuführen.

Insgesamt handelt es sich um eine Gebührenerhöhung der Grundgebühr um 36,60 €

und um eine Erhöhung der Zusatzgebühr pro Kubikmeter um  1,69 €.

Die Kalkulationen sowie eine Beispielberechnung sind als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2017

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

 

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

5.000 €

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

5.000 €

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Entgeltkalkulation 2018 neu (129 KB)      
Anlage 2 2 Fäkkostenanteil für Gebührenplanung (126 KB)      
Anlage 1 3 12. Änderung der Satzung neu (67 KB)