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Vorlage - 18/0369  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Beibehaltung der Mindestgröße einer Fraktion
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Beckemeyer, Karina
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
13.03.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Ohne Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

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Sachverhalt:

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist die sog. Gemeindeverfassung der niedersächsischen Städte, Landkreise und Gemeinden sowie der Region Hannover.

 

§ 57 NKomVG befasst sich mit Fraktionen und Gruppen und bringt zum Ausdruck, dass diese bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Vertretung, im Hauptausschuss und in den Ausschüssen zentral mitwirken. Ebenfalls ist festgelegt, dass sich zwei oder mehr Abgeordnete einer kommunalen Vertretung zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen können.

 

In der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU für die 18. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages wurde im Unterkapitel „Landesentwicklung und Kommunen“ unter dem Punkt „Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ folgendes vereinbart: „Die Mindestgröße von Fraktionen in den kommunalen Vertretungen soll im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf drei festgesetzt werden.“

 

Die Landesregierung beabsichtigt allerdings nach eigener Aussage zunächst, Alternativen in einem Fachdialog u. a. mit den kommunalen Spitzenverbänden zu erörtern. Dabei sollen insbesondere die Auswirkungen der bislang geltenden Fraktionsmindeststärke auf die Funktionsfähigkeit der Vertretungen betrachtet werden. Weiter heißt es, dass man aus verfassungsrechtlichen Gründen die Situation in kleinen Gemeinden besonders zu berücksichtigen habe. Der dem Gesetzgeber zustehende Ermessensspielraum unterliege damit den rechtlichen Schranken des Gleichheitssatzes, des Willkür- und des Übermaßverbots sowie des Minderheitenschutzes. Eine Erhöhung der Fraktionsmindeststärke käme laut Aussage der Landesregierung erst ab einer Vertretung mit 42 Abgeordneten - also in Landkreisen und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern - in Betracht. Darüber hinaus habe man sich noch nicht festgelegt, bis wann welche Änderungen im Kommunalverfassungsrecht erfolgen sollen.

 

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet mit Antrag vom 04.01.2018 um Abstimmung über folgenden Beschluss:

 

„Der Rat der Stadt Westerstede spricht sich gegenüber der Landesregierung sowie im niedersächsischen Städte-und Gemeindebund dafür aus, die aktuelle Regelung bezüglich der Mindestgröße einer Fraktion in einer kommunalen Verwaltung nicht zu verändern.

 

Der Rat der Stadt Westerstede fordert die niedersächsische Landesregierung und die verantwortlichen Parteien SPD und CDU auf, diese Pläne sofort fallen zu lassen und die Niedersächsische Kommunalverfassung in diesem Punkt auch in Zukunft nicht zu verändern.“

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

-/-

 

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Anlage/n:

- Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

- Auszug Nds. Kommunalverfassungsgesetz: § 57 NKomVG

- Rundschreiben Nr. 009/2018 NSGB

- Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 Antrag Bündnis 90_DIE GRUENEN (134 KB)      
Anlage 3 2 § 57 NKomVG (10 KB)      
Anlage 1 3 Rundschreiben Nr. 009_2018 NSGB (55 KB)      
Anlage 2 4 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung (166 KB)