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Vorlage - 18/0401  

 
 
Betreff: Anpassung der Bürgschaftserklärung für den Fahrkartenverkauf der DB AG durch den BürgerBus Westerstede e. V. von 10.000 € auf 14.000 €
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Busch, Rico
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Vorberatung
29.05.2018 
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
26.06.2018 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt eine angepasste Bürgschaftserklärung für den BürgerBus Westerstede e. V. gegenüber der DB Vertrieb GmbH in Höhe von 14.000 € auszusprechen. Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde aus dem Jahr 2011 in Höhe von 10.000 € ist von der DB Vertrieb GmBH entsprechend einzufordern.

 

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Sachverhalt:

Der Seniorenbeirat hat in Zusammenarbeit mit dem BürgerBus Westerstede e. V. im Jahr 2011 den Verkauf von Fahrkarten der Deutsche Bahn AG (DB) forciert. Zur Sicherung der erzielten Umsätze wurde damals eine Bürgschaftserklärung in Höhe von 10.000 € von Seiten der Stadt Westerstede gegenüber der DB Vertrieb GmbH abgegeben.

 

Seitdem hat sich der Fahrkartenverkauf überaus erfreulich entwickelt, so dass die damalige Bürgschaft nicht mehr auskömmlich ist. Die zuständige DB Vertrieb GmbH hat nunmehr um eine Anpassung der Bürgschaft um 4.000 € auf 14.000 € gebeten.

 

Die Stadt Westerstede hat auch weiterhin ein erhebliches Interesse am Fortbestand des Fahrkartenverkaufs durch den BürgerBus Westerstede e. V., so dass verwaltungsseitig die Erhöhung der selbstschuldnerischen Bürgschaft ohne Einrede nur unterstützt werden kann.

 

Eine Genehmigung der Bürgschaftserklärung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland ist auf Grund der geringen Bedeutung für den Stadthaushalt entbehrlich (§ 121 Abs. 4 Nr. 2 NKomVG). 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Falle der Inanspruchnahme würde der Stadthaushalt mit 14.000 € belastet werden.

 

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Anlage/n:

Anschreiben DB Vertrieb GmbH; Anpassung Bürgschaft (nichtöffentlich)