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Vorlage - 18/0390-01  

 
 
Betreff: Renovierung der Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
18/0390
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Neumann, Nils
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
13.08.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Renovierung der Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt im beschlossenen Umfang durchzuführen, soweit Mittel im Budget 220 zur Verfügung stehen

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Vorlage 18/0390 ist die Kostenermittlung für die Renovierung der Wohnung beim Dorfgemeinschaftshaus in Torsholt für eine Neuvermietung ermittelt worden. In der Bauausschusssitzung am 23.04.2018 wurde die Verwaltung mit der Koordination eines Vor-Ort Termins beauftragt, um die erforderlichen Maßnahmen für eine Neuvermietung abzustimmen. Dieser Termin fand am 18.06.2018 statt. Anwesend waren:

-          Ratsfrau Hellwig

-          Ratsherr Drieling

-          Ratsherr Rowold

-          Ratsherr Schmidt-Berg

-          Ratsherr Schneider

-          Ratsherr Urban

 

Nach Begehung der Wohnung sprachen sich die Anwesenden mehrheitlich dafür aus, die Wohnung mit geringem Aufwand für eine Vermietung vorzubereiten und anschließend im Rohbauzustand zur Vermietung anzubieten.

 

Nach Auffassung der Gebäudebewirtschaftung sind dafür folgende Maßnahmen anzusetzen:
 

Maßnahme

Kostenschätzung

-          Entrümpelung

500,00 Euro

-          Entfernung Tapeten bis auf Putzuntergrund, ggfs. Ausbessern des Putzuntergrundes infolge loser Putzflächen

6.000,00 Euro

-          Entfernung des vorhanden Bodenbelages (PVC, Teppich), ggfs. Ausbessern des Untergrundes

2.200,00 Euro

-          Nachstellen der Fenster, Sichern der Fenster in Lage und Verleistung

2.000,00 Euro

-          Überprüfung Hohlraumdämmung, ggf. Nachverfüllung und Verschluss von Rieselstellen

1.500,00 Euro

-          Einbau einer Tür zum gemeinschaftlichen Heizungsraum

800,00 Euro

-          Maurerarbeiten

500,00 Euro

-          Neuinstallation Elektroleitungen

12.000,00 Euro

-          Neuinstallation der Wärmemengenverteilung und -zähler

2.000,00 Euro

 

 

Gesamt:

27.500,00 Euro

 

Die zusätzlichen Maßnahmen, wie die nach Energieeinsparverordnung grundsätzlich vorzunehmende energetische Sanierung der oberen Geschossdecke, Sanitärarbeiten oder der Austausch der Fenster, sollen aus dem Ergebnis der Vorbesprechung zunächst ausgesetzt werden.

 

Hinweis zur Rechtslage:

Nach § 10 Abs. 4 ENEV 2014 müssen Eigentümer der Dämmpflicht der oberen Geschossdecke oder alternativ des Daches nachkommen, wenn die Räumlichkeiten jährlich mindestens vier Monate mit 19°C beheizt werden, die Geschossdecke an einen unbeheizten Dachraum grenzt, zugänglich ist und nicht die Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz (DIN 4108) erfüllt. Da diese Tatbestandsmerkmale allesamt erfüllt sind, besteht die grundsätzliche Dämmpflicht.

Nach § 10 Abs. 5 ENEV 2014 greift die Dämmpflicht nicht, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können. Leider regelt die ENEV jedoch nicht, welche Annahmen für die Frist oder Berechnungsmethode gelten sollen. Die Gebäudebewirtschaftung schlägt die Kapitalwertmethode unter Annahme folgender Werte zu Grunde:

 

Für die Dämmung der oberen Geschossdecke und Dachschräge sind Mehrkosten zu den o.g. einfachen Maßnahmen in Höhe von rd. 25.000,00 Euro für Rück- und Trockenbau, Dämm- und Malerarbeiten anzusetzen. Die Restnutzungsdauer der Wohnung beträgt 29 Jahre. Nach der Kapitalwertmethode mit durchschnittlich 2% Zinsen müsste sich eine Einsparung von rd. 96,50 Euro monatlich ergeben, um die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme in der Restnutzungszeit bestätigen zu können. Die Vormieter haben mit Holz und Gas geheizt, hatten nachweislich im Jahr 2015 Heiz- und Warmwasserkosten über ISTA in Höhe von rd. 41,00 Euro pro Monat, der Aufwand für Holz ist unbekannt. Die Wirtschaftlichkeit einer Geschossdeckendämmung ist aufgrund der vorgenannten Ermittlung jedoch in Frage zu stellen.

 

Es ist zu entscheiden, in welchen Umfang die Renovierung vorgenommen werden soll.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2018 (Produktkonto 57340.421100) sind Mittel in Höhe von 30.000,00 Euro für die Renovierung der Mietwohnung eingestellt. Die darüber hinausgehenden Aufwendungen wären aus dem Budget 220 zu bestreiten. Aus dem Budget sind jedoch schon jetzt feststehende Mehraufwendungen in Höhe von 17.000 € (Umgestaltung Verwaltungstrakt Schule Gießelhorst) und 70.000 € (Erneuerung Sicherheitsbeleuchtungsanlage Gymnasium) zu bestreiten. Es ist deshalb fraglich, ob aus dem Budget in diesem Jahr noch weitere Mehraufwendungen leistbar sind.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Stammbaum:
18/0390   Renovierung der Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt   Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing   Beschlussvorlage
18/0390-01   Renovierung der Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt   Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing   Beschlussvorlage
18/0390-01-01   Renovierung der Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt   Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing   Beschlussvorlage