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Vorlage - 19/0543  

 
 
Betreff: Antrag der SPD-Fraktion auf Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen in Rats- und Ausschusssitzungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Hauptamt Bearbeiter/-in: Wetenkamp, Insa
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
26.03.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

ohne

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 06.12.2018 die Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen in Rats- und Ausschusssitzungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt.

 

Gemäß § 64 Abs. 2 NKomVG sind Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, soweit die Hauptsatzung dies bestimmt.

 

Die Hauptsatzung der Stadt Westerstede enthält folgende Regelung:

 

§ 11 Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen des Rates

(1) In öffentlichen Sitzungen des Rates dürfen Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Verwaltung Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Veröffentlichung nur mit einstimmiger Zustimmung der Ratsmitglieder anfertigen.

(2) Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates sind nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt haben.

 

Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Ratssitzungen sind derzeit somit mit einstimmiger Zustimmung der Ratsmitglieder zulässig.

 

Die grundsätzliche Zulassung von Film- und Tonaufnahmen für alle öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse erfordert eine Änderung der Hauptsatzung.

Die entsprechende Regelung könnte folgendermaßen aussehen:

 

§ 11 Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse

(1)   In öffentlichen Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse dürfen Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Verwaltung Film- und Tonaufnahmen von Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Veröffentlichung anfertigen.

(2)   Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates sind nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt haben.

 

Unabhängig von der inhaltlichen Regelung in der Hauptsatzung kann jedes Ratsmitglied gemäß § 64 Abs. 2, S. 2 NKomVG der Aufnahme oder Veröffentlichung seines Redebeitrages widersprechen, ohne dies begründen zu müssen. 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2019

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

 

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

- 1.860 €

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

9.300 €

9.300 €

Personalaufwand

- 4.200 €

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

- 192 €

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

9.300 €

9.300 €

Gesamtsumme

- 6.252 €

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

11100

.

 

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Anlage/n:

Antrag SPD-Fraktion

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SPD - Antrag Ton und Bildaufnahmen (35 KB)