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Vorlage - 19/0556  

 
 
Betreff: Campingplatz - Grundsatzentscheidung Privatisierung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Nappe, Jörg
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss Vorberatung
05.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
26.03.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Campingplatz Westerstede wird mit Wirkung ab dem 01.04.2019 privatisiert. Das Recht und die Pflicht zum Betreiben des Campingplatzes sowie die für den Campingplatz benötigten Flächen, Flurstücke 136/2, 136/3, 133/2 und 133/4 der Flur 49, Gemarkung Westerstede, sind entsprechend zu übertragen bzw. verpachten.

 

Die Satzung der Stadt Westerstede über die Benutzungsgebühren des Campingplatzes Westerstede (Schützenplatz) vom  12.12.2017 wird mit Wirkung ab 01.04.2019 aufgehoben.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In den vorangegangenen Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität wurde über die grundsätzliche Ausrichtung des Campingplatzes diskutiert. In der Sitzung vom 11.09.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen mit dem Schützenverein und den privaten Interessenten für den Betrieb des Campingplatzes mit dem Ziel aufzunehmen, eine Privatisierung des Campingplatzes zu erreichen.

 

Der Schützenverein Westerstede hatte bereits am 05.09.2018 mitgeteilt, dass von dort grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Abgabe der Trägerschaft und somit auch Unterverpachtung der Flächen im Eigentum des Schützenvereins gesehen werden. Wichtig für den Schützenverein sei jedoch, dass die Stadt als primärer Vertragspartner erhalten bleibe. Sollte der Betreiber der örtlichen Gastronomie Interesse am Campingplatz zeigen, so wäre aus Sicht des Schützenvereines eine Abgabe der Trägerschaft an den Gastronomen zu begrüßen. Nach erneuter Rücksprache im Februar 2019 haben sich keine geänderten Auffasungen ergeben.

 

Mit den drei zum Zeitpunkt der letzten Ausschusssitzung bekannten Interessenten wurden zwischenzeitlich umfassende Gespräche geführt. Dabei wurden die wirtschaftlichen Daten des Campingplatzes inklusive sämtlicher Verbrauchswerte etc. der letzten Jahre umfassend aufgezeigt.

 

Parallel wurde die Vergabe der Trägerschaft des Campingplatzes Westerstede nach vergaberechtlichen Vorschriften bewertet. Eine EU-weite Ausschreibung musste entsprechend der Konzessionsvergabeverordnung nicht durchgeführt werden, jedoch war ein öffentlicher Wettbewerb herzustellen. Diesbezüglich wurde im November 2018 ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren durch örtliche Bekanntmachung in der NWZ durchgeführt (siehe Anlage). Die drei Interessenten wurden entsprechend auf das Interessenbekundungsverfahren hingewiesen, so dass von dort eine Bewerbung erfolgen konnte.

 

Das Interessenbekundungsverfahren führte zwar zu einigen telefonsichen Nachfragen, es gab jedoch nur eine tatsächliche Bewerbung, die in der heutigen Sitzung im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

 

Bei einer Vergabe der Trägerschaft sind zu beachten:

-          Übertragung Recht und Pflicht zum Betreiben des Campingplatzes Westerstede

-          Übertragung der Rechte und Pflichten aus den Verträgen mit dem Schützenverein Westerstede (Erbbaurechtsvertrag, Pachtvertrag). Die Stadt Westerstede bleibt jedoch immer erster Vertragsnehmer gegenüber dem Schützenverein Westerstede.

-          Übertragung von Verkehrssicherungspflichten

-          Nutzung des Corporate Designs der Stadt Westerstede möglich nach Absprache

-          Einrichtung eines öffentlichen WLAN-Hotspots über die Netzinfrastruktur und den Anschluss des Campingplatzes (Wifi4EU-Projekt mit den entsprechenden Voraussetzungen). Die Betreuung und der Betrieb werden von der Stadt Westerstede sichergestellt.

 

Das Interessenbekundungsverfahren wurde mit dem Ziel einer Übergabe der Trägerschaft zur Hauptsaison ab 01.04.2019 durchgeführt. Da durch die Übergabe der Trägerschaft der Gebührenhaushalt der Stadt Westerstede entbehrlich wird, sollte mit Wirkung zum 01.04.2019 ebenfalls die Satzung der Stadt Westerstede vom 17.12.2017 über die Benutzungsgebühren des Campingplatzes Westerstede (Schützenplatz) aufgehoben werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung Defizit im Produkt 55100

 

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Anlage/n:

IBV Campingplatz

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 IBV Campingplatz (1350 KB)