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Vorlage - 19/0563  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 28k - Hössen, westlich Haarfurther Straße - im Verfahren nach § 13b BauGB - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Anhörung
11.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28k – Hössen, westliche Haarfurther Straße - im Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen.

 

 

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Sachverhalt:

Die derzeitige Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Stadtbereich Westerstedes ist weiterhin hoch. So sind in den zuletzt erschlossenen Wohngebieten im Bereich der Hössen (Hössen VIII und Hössen IX) alle Bauplätze vergeben und überwiegend bereits bebaut. Die Vergabe der Bauplätze im Wohnbaugebiet ‚Hössen X' läuft nach Fassung des Satzungsbeschlusses im März/April des Jahres an. Hier übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich. Weitere städtische Wohnbauplätze innerhalb der Kernstadt stehen derzeit nicht zur Verfügung.

Im Rahmen der allgemeinen Arrondierung bestehender Wohnquartiere soll das Hössengebiet mit der Ausweisung einer Fläche für eine Wohnbebauung im Anschluss an das Gebiet ‚Hössen III' städtebaulich weiterentwickelt werden. Die Flächensicherung ist so weit gediehen, dass die Bauleitplanung nunmehr eingeleitet werden kann.

Vorab hat die Verwaltung ein Geruchsgutachten bei der Landwirtschaftskammer Oldenburg in Auftrag gegeben, um die Vereinbarkeit mit den umliegenden landwirtschaftlichen Hofstellen zu prüfen. Im Ergebnis wird der landwirtschaftliche Betrieb durch die heranrückende Bebauung nicht eingeschränkt.

Die Verwaltung schlägt vor, das Bauleitplanverfahren aufgrund der geringen Größe des Plangebietes und der städtisch geprägten Lage, im Verfahren nach §13b BauGB durchzuführen. Der Vorteil ergibt sich aus der Tatsache, dass der Flächennutzungsplan nicht geändert werden muss, sondern lediglich im Zuge einer Berichtigung angepasst werden kann. Weiterhin kann auf die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange verzichtet werden.

Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, hier lediglich den Aufstellungsbeschluss zu fassen, da weitere Überlegungen zum Schutz und Erhalt der umliegenden Baumreihe noch zu diskutieren sind.

 

Gemeinsam mit der NWP Planungsgesellschaft wurde eine erste Überlegung für eine mögliche Bebauung angestellt, die in der Sitzung vorgetragen wird.
 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

ca. 13.500 Euro Planungskosten 51120.427100

ca. 800 Euro Veröffentlichung 51120.443100

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Stammbaum:
19/0563   Bebauungsplan Nr. 28k - Hössen, westlich Haarfurther Straße - im Verfahren nach § 13b BauGB - Aufstellungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
19/0563-01   Bebauungsplan Nr. 28k - Hössen, westlich Haarfurther Straße - im Verfahren nach § 13b BauGB - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
19/0563-02   Bebauungsplan Nr. 28k - Hössen, westlich Haarfurther Straße - im Verfahren nach § 13b BauGB - Abwägung - Auslegungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
19/0563-03   Bebauungsplan Nr. 28k - Hössen, westlich Haarfurther Straße - im Verfahren nach § 13b BauGB - Abwägung - Satzungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage