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Vorlage - 19/0638  

 
 
Betreff: Antrag des Ortsbürgerverein Tarbarg e.V. auf Ausweisung von Bauplätzen in Tarbarg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
26.08.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird mit der Aufstellung einer Satzung nach § 34 Absatz 4 BauGB für den Ortsteil Tarbarg beauftragt.

 

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Sachverhalt:

Der Ortbürgerverein Tarbarg beantragt mit anliegendem Schreiben die Ausweisung von Bauplätzen in Tarbarg. Der Antrag ist zur Information beigefügt.

In Tarbarg bestehen derzeit keine verbindlichen planungsrechtlichen Vorgaben oder sonstige  Satzungen nach §34/35 BauGB. Lediglich der Flächennutzungsplan stellt für den zentralen Bereich von Tarbarg Wohnbauflächen dar; siehe Auszug aus dem Flächennutzungsplan.

Bauplanungsrechtlich ist der zentrale Bereich als ein „in Zusammenhang bebauter Ortsteil“ nach § 34 BauGB einzustufen. Damit hängt die Zulässigkeit der Bebauung davon ab, ob das Vorhaben sich in die nähere Umgebung des Baugrundstücks einfügt. Sämtliche Gebäude sind bisher straßenseitig ausgerichtet, sodass eine zweite Bauzeile als Hintergrundstücksbebauung nicht zulässig ist. 

Eine Überplanung des bestehenden Siedlungsbereiches durch einen Bebauungsplan mit dem Ziel einer Nachverdichtung würde die Dorfstruktur Tarbargs nach Ansicht der Verwaltung zu stark überformen, sodass lediglich eine neue Ausweisung von Bauplätzen entlang des bestehenden Siedlungsgefüges in Frage käme.

 

In einem Vorgespräch mit dem Landkreis Ammerland wurde festgehalten, dass eine schrittweise Ausweisung von Bauplätzen mittels einer Satzung nach § 34 Absatz 4 BauGB möglich sei.  Hierfür bietet sich der Bereich entlang der Asteder Straße an, der durch eine  lückige Bebauung vorgeprägt ist. Hierüber wird in der Ausschusssitzung näher berichtet.

 

Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung mit dem Entwurf einer Satzung zu beauftragen und im Nachgang die weiteren Planungsrahmenbedingungen zusammen mit dem Landkreis Ammerland zu klären. In einer der nächsten Ausschusssitzungen wird hierüber weiter berichtet, damit dann über das Beteiligungsverfahren entschieden werden kann.

Die SEG wird gebeten, die erforderliche Grundstückssicherung vorzubereiten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

(-) Die Kostenträgerschaft liegt bei der SEG.

 

 

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Anlage/n:

Antrag des Ortsbürgervereins.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag OBV Tarbarg (719 KB)