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Vorlage - 17/0088  

 
 
Betreff: Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 117 NKomVG im Budget 310; Bereinigung im Rahmen des Jahresabschlusses 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Busch, Rico
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
28.03.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für die Ablöse der Linksabbiegespur des Gewerbe- u. Industriegebiets Hollriede im Budget 310 an das Land Niedersachsen werden gemäß § 117 NKomVG beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Im Jahr 2015 wurde zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Westerstede eine Vereinbarung über die Anbindung des Gewerbe- u. Industriegebiets Hollriede an die L 24 getroffen. Gegenstand der Vereinbarung war unter anderem die Zahlung eines Ablösebetrages in Höhe von 102.200 €, da die künftige Unterhaltungslast beim Land Niedersachsen liegt. Darüber hinaus mussten noch Planungskosten in Höhe von 4.214,88 € entrichtet werden.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 wurde der Ablösebetrag zzgl. der Planungskosten als Investition betrachtet. Auf Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes handelt es sich allerdings bei einer solchen Ablöse um einen konsumtiven Zuschuss, der im Ergebnishaushalt abzubilden ist.

 

Auf Grund dessen müssen die Gesamtaufwendungen in Höhe von 106.414,88 € im Budget 310, unter dem Produktkonto 54110.431100, abgebildet werden. Die Mehraufwendungen in Höhe von rd. 79.700 € können durch Mehrerträge innerhalb des Budgets und durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gedeckt werden.

 

Die Mehrauszahlungen in Höhe von rd. 63.200 € können ebenfalls im Budget durch entsprechende Mehreinzahlungen gedeckt werden. Es wird diesbezüglich auf die nachstehende Tabelle verwiesen.

 

Die Mittel im Investitionshaushalt werden gesperrt und stehen nicht weiter zur Verfügung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand

(Budget 310)

Auszahlung

(Budget =TH 3)

Im Budget verfügbarer Betrag im Haushaltjahr 2015

    41.757,12 €

    271.585,90 €

./. abzüglich der gebildeten Haushaltsreste, die erst im Jahr 2016 realisiert werden konnten, in Höhe von

                      15.000,00 €

                       228.290,91 €

= verbleibender Deckungsbetrag in Höhe von

26.757,12 €

43.294,99 €

Die Gesamtaufwendungen bzw. -auszahlungen beziffern sich im Haushaltjahr 2015 auf

                    106.414,88 €

                       106.414,88 €

Ungedeckter Restbetrag

      79.657,76 €

    63.119,89 €

Deckung durch Mehrträge bzw. Mehreinzahlungen im Budget

60.698,20 €

63.119,89 €

Deckung durch Mehrträge bei der Gewerbesteuer

18.959,56 €

-

Saldo

0,00 €

0,00 €

 

Die Deckung ist im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet. Das ursprünglich eingeplante Jahresergebnis verändert sich hierdurch nicht, lediglich die haushaltsrechtlichen Ansätze werden durch die Genehmigung des überplanmäßigen Aufwands erweitert.

 

In Bezug auf die Liquidität wird der Mittelabfluss im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit und nicht im Bereich der Investitionstätigkeit abgebildet.

 

 


Anlage/n: