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Beschlussvorschlag:Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 A 1. Änderung – Sondergebiet Baumarkt und Gartencenter, - im Verfahren nach § 13a BauGB - sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:Stand: 28.04.2020 Für den oben genannten Bebauungsplan wurde vom 10.03.2020 bis einschließlich 24.03.2020 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten während des Zeitraumes in den Räumlichkeiten des Bauamtes, trotz allgemeiner Schließung des Rathauses aufgrund der Corona-Pandemie, eingesehen werden. Hierüber wurde durch Aushang an den Eingängen zum Bauamt besonders hingewiesen und um individuelle telefonische Anmeldung gebeten. Darüber hinaus konnten die Unterlagen auch über das Internet eingesehen werden. Damit war die Zugänglichkeit zu den Planunterlagen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gegeben.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden. Den Behörden wurde eine Frist bis zum 06.04.2020 eingeräumt.
Es ist eine private Stellungnahme eingegangen, die gleichzeitig als Stellungnahme des OBV Hüllstede gewertet wird. Es wird die Eingrünung in Richtung Osten zu den privaten Wohnhäusern sowie die Roteinfärbung der Zufahrten vorgeschlagen. Im Zuge der Erneuerung der Verrohrung des Wasserzuges wird in Abstimmung zwischen dem Bauherren, dem Anlieger, dem Ortsbürgerverein und der Ammerländer Wasseracht für eine Eingrünung der privaten Grünflächen im Osten des Plangebietes Rechnung getragen. Weiterhin wurde die Roteinfärbung der Zufahrtsbereiche mit der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises abgestimmt. Diese sehe kein Erfordernis zur gesonderten Markierung, da keine besondere Gefahrenlage festgestellt wurde. Es wurde jedoch ergänzend vorgeschlagen, die Sichtdreiecke freizuhalten, die Höhe der Hecken zu begrenzen und an den Ausfahrten das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ sowie das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer kreuzen von links und rechts“ aufzustellen. Die Beschilderung ist nicht Inhalt des Bebauungsplanes und wird außerhalb des Verfahrens geregelt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro HW Planung, Bockhorn, eine Tabelle mit Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen gefertigt, die als Anlage beigefügt ist.
Die vom Landkreis Ammerland sowie von der IHK Oldenburg angesprochene gutachterliche Untersuchung des Beeinträchtigungsverbotes wird derzeit ausgearbeitet und die Kernaussagen in der Sitzung mitgeteilt. Allgemeines zum Beeinträchtigungsverbot: „Das Beeinträchtigungsverbot hat die Aufgabe, ausgeglichene Versorgungsstrukturen und deren Verwirklichung zu schützen. Wesentliche Komponenten ausgeglichener Versorgungsstrukturen sind die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und integrierter Versorgungsstandorte (städtebaulich integrierte Lagen im Sinne des LROP) sowie die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung. Das Beeinträchtigungsverbot gemäß Ziffer 2.3 08 LROP ist verletzt, wenn ein Vorhaben zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der o.g. einzelnen Komponenten ausgeglichener Versorgungsstrukturen und deren Verwirklichung führt. Das Beeinträchtigungsverbot stellt insofern auf den Erhalt ausgeglichener Versorgungsstrukturen und nicht auf einzelne Einzelhandelsbetriebe ab. Neue Einzelhandelsgroßprojekte können die vorhandenen Versorgungseinrichtungen in benachbarten Zentren, aber auch diejenigen in der Standortgemeinde in ihrer Funktion beeinträchtigen.“ (Auszug Arbeitshilfe zum Kapitel 2.3 „Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels“ des LROP, Land Niedersachsen) Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, was verfahrensrechtliche Vereinfachungen mit sich bringt. Der Vorteil ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, dass der Flächennutzungsplan nicht geändert werden muss, sondern im Zuge einer Berichtigung angepasst werden kann; hier die 128. Berichtigung.
Es wird gebeten, den Verfahrensvorschlägen zuzustimmen und den Beschluss zur Auslegung der Planunterlagen (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zu fassen. _________________________________________________________________________ Ergänzung 24.07.2020: In der Sitzung des Bau, - Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaftsausschusses vom 18.05.2020 nach Vorstellung der Verfahrensvorschläge war der Ausschuss einhellig der Meinung, dass die Ergebnisse des o.g. Gutachtens abgewartet und dem Verwaltungsausschuss ohne gesonderte Beteiligung des Fachausschusses zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung der Planung vorgelegt werden sollten, vgl. Anlage Nr. 3, Beschlussauszug. Nunmehr liegt das Verträglichkeitsgutachten vor, siehe Anlage Nr. 4. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass „das Planvorhaben nach gutachterlicher Einschätzung die Anforderungen der maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt und auf Basis der ökonomischen Wirkungsprognose als verträglich einzustufen ist. Die anvisierte Verkaufsflächenstruktur des Planvorhabens steht mit den Zielen der Landesraumordnung in Einklang“, Seite 23 des Gutachtens.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Der Vorhabenträger übernimmt die direkten Planungskosten. Es fallen lediglich Verfahrenskosten (Kosten für die Veröffentlichungen in der Nordwest-Zeitung) an.
Anlage/n:Anlage 1 Tabelle mit Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen von Privatpersonen (nicht öffentlich) Anlage 2 Tabelle mit Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen der Träger öffentlicher Belange und Behörden (öffentlich) Anlage 3 Beschlussauszug BauA v. 18.05.2020 Anlage 4 Verträglichkeitsgutachten zur geplanten Verkaufsflächenerweiterung des Bau- und Gartenfachmarktes Hagebaumarkt in der Stadt Westerstede, Cima, Hannover Juli 2020
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