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Vorlage - 20/0822  

 
 
Betreff: Erhebung von Kitagebühren und Verpflegungskosten während der Notbetreuungszeiten in der Corona-Krise
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
19.05.2020 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
09.06.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die ab dem 01. Mai 2020 während der Notbetreuungszeit in der Corona-Krise angemeldeten Betreuungszeiten werden wie folgt in Rechnung gestellt:

- im Krippenbereich nach der jeweiligen Sozialstaffel pro Betreuungsstunde

- im Kindergartenbereich nach dem jeweiligen Betreuungsstundensatz ab der 8. Betreuungs­stunde.

Rückwirkend ab 16.03.2020 wird für die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung in der Notbetreuung sowohl im Krippen- als auch im Kindergartenbereich ein Betrag in Höhe von 3,50 € pro Mittagessen in Rechnung gestellt.

 

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Sachverhalt:

Das Niedersächsische Kultusministerium hat aufgrund der Bewertung der durch das Corona-Virus bedingten Infektionslage u. a. den Betrieb aller Kindertagesstätten in Niedersachsen ab dem 16.03.2020 bis auf Weiteres untersagt.

Mit vorheriger Beschlussvorlage-Nummer 20/0821 wurde darüber entschieden, wie in dieser Situation mit den lfd. Kitagebühren umgegangen werden soll. Offen bleibt nun noch die Frage, ob für die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen während der Notbe­treuungs­­phase eine Kostenerstattung berechnet werden soll.

 

Der Einfachheit halber und um den Eltern eine gewisse Plansicherheit geben zu können, wird empfohlen, eine Regelung für die Kitagebühren ab dem 01. Mai 2020 bis zum Ende der Ausnahmesituation herbeizuführen.

 

Mit Stand vom 01. Mai 2020 stehen insgesamt 36 Krippen- sowie 135 Kindergartennot­betreuungsplätze zur Verfügung. Je nach Aufweichung der Richtlinie des Landes kann es hier noch zu Veränderungen kommen.

Ganztagsverpflegungsplätze können derzeit nur ca. 15 Plätze in der Kita Jahnallee angeboten werden. Auch hier wird jedoch eine Erweiterung auf die Einrichtungen Schützenbusch, Fröbelstraße und Ocholt gesehen.

 

Der Fairness halber wird empfohlen, für die in Anspruch genommenen Leistungen ab dem 01.05.2020 eine Kostenerstattung nach tatsächlich genehmigten Betreuungsstunden in Rechnung zu stellen. Hier müssen aus Einfachheits- und Gerechtigkeitsgründen die Be­treuungs­stunden abgerechnet werden, die auch tatsächlich im Amt für Bildung und Leben für die Notbetreuung angemeldet und genehmigt wurden, unabhängig von der dann (egal aus welchen Gründen) tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuung.

 

Nach der derzeitigen Gebührensatzung sind ausgehend von einer durchschnittlichen 5-stündigen Betreuungszeit heruntergebrochen auf eine Betreuungsstunde im Krippenbereich folgende Stundensätze zu berechnen:

 

Stufe

Brutto

Stundsatz gerundet

1

bis 22.000 €

                         1,05 €

2

22.001 - 26.600 €

                         1,30 €

3

26.601 - 31.200 €

                         1,60 €

4

31.201 - 35.800 €

                         1,85 €

5

35.801 - 40.400 €

                         2,10 €

6

40.401 - 45.000 €

                         2,40 €

7

über 45.000 €

                         2,65 €

 

Für die über die 8. Stunde hinausgehende Betreuung müsste im Kindergartenbereich ein Betreuungsstundensatz in Höhe von 1,90 € pro Stunde berechnet werden.

 

Bei einer Betreuung in der Krippe Jahnallee müsste folglich ein Stundensatz zugrunde gelegt werden von:

 

Stufe

Brutto

Stundsatz gerundet

1

bis 22.000 €

                         1,15 €

2

22.001 - 26.600 €

                         1,45 €

3

26.601 - 31.200 €

                         1,70 €

4

31.201 - 35.800 €

                         2,00 €

5

35.801 - 40.400 €

                         2,30 €

6

40.401 - 45.000 €

                         2,60 €

7

über 45.000 €

                         2,85 €

 

Für die über die 8. Stunde hinausgehende Betreuung müsste dann im Kindergartenbereich der Kita Jahnallee ein Betreuungsstundensatz in Höhe von 2,10 € pro Stunde berechnet werden.

 

Die Verpflegungskostenpauschale geht von täglich 3,50 € aus. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten für die Mittagsverpflegung, Personal- und Bewirtschaftungskosten zusammen. Seit Schließung der Kindertagesstätten bis heute konnte eine Verpflegung nur in der Kita Jahnallee angeboten werden, da hier Ganztagsplätze gebündelt werden und die Verpflegung unkompliziert wie bisher über die Hössen erfolgen konnte.

Aus Gleichheitsgründen wird vorgeschlagen, hier die Verpflegung seit Beginn der Inanspruchnahme, also seit dem 16.03.2020 in Rechnung zu stellen. Es handelt sich hier um eine tatsächlich in Anspruch genommene Leistung.

 

Da die Notbetreuung nicht unter den Voraussetzungen des Kindertagesstättengesetzes zu erfolgen hat, ist darüber nachzudenken, ob auch für die Inanspruchnahme der Kindergarten­notbetreuung eine Gebühr in Rechnung gestellt werden soll. Dafür würde ein verant­wortlicher Umgang mit Ressourcen und eine Gleich­behandlung aller sprechen. Dagegen spricht jedoch der erhöhte Verwaltungsaufwand, da für die Eltern der Kindergarten­kinder aufgrund der Beitragsfreiheit keine Einkommensberechnung vorliegt. Letztlich wäre es hier auch schwierig zu vermitteln, dass trotz Beitragsfreiheit Gebühren erhoben werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Gebühren nur für den Krippenbereich, die Mittags­ver­pflegung und die über die 8. Stunde hinausgehende Betreuung im Kindergarten­bereich zu erheben.

 

Nach vorsichtigen Schätzungen ist hier eine Einnahme von rd. 1.000 € im Monat für die Betreuung zu erwarten. Die Einnahme für die Verpflegung ist haushaltsrechtlich als neutral anzusehen, weil hier eine Ausgabe in gleicher Höhe zu erwarten ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen in Höhe von 1.000 € pro Monat im Budget 220, die das Defizit aus Beschlussvorlage-Nummer 20/0821 um diesen Betrag minimieren. 

 

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Anlage/n:

keine