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Vorlage - 20/0858  

 
 
Betreff: Rahmenbedingungen für den Haushalt 2021; Festlegung von Haushaltsgrundwerten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Finanzen Bearbeiter/-in: Dierßen, Silvia
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Vorberatung
14.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
05.10.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Westerstede beschließt, dass die Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2021 mit folgenden Rahmenbedingungen geführt werden:

 

1 )  Die Haushaltsberatungen werden in den nächsten Wochen mit dem Ziel verfolgt, den Ergebnishaushalt 2021 und die Folgejahre ausgeglichen zu gestalten.

 

2 ) Die Fachamtsbudgets werden zur Kenntnis genommen. Die Fachausschüsse können in den Haushaltsberatungen darauf zurückgreifen. Mehrbedarfe sind mit Begründung dem Haushaltsausschuss vorzulegen.

 

3 ) Das fortgeführte Investitionsprogramm wird zur Kenntnis genommen und weiter fortgeschrieben.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im  Laufe des Jahres 2020 wurden und werden erfahrungsgemäß weitere Beschlüsse gefasst, die sich auf die Haushaltswirtschaft der Stadt Westerstede auswirken. Gerade in dieser ungewöhnlichen Zeit (COVID19 Pandemie) sind unvorhergesehene Verschiebungen bei den geplanten Aufwendungen unvermeidbar. Aufgrund dieser ungewissen Entwicklung der Ertrags- sowie Aufwandspositionen sollte bereits in den Fachausschüssen eine verantwortungsvolle Haushaltsplanung ohne Rückgriff auf die Überschussrücklagen angestrebt werden.

 

Aufgrund der Finanzplanzahlen aus dem Haushaltsplan 2020 wird dieses Ziel im Haushaltsjahr 2021 nicht erreicht. Im Finanzplanzeitraum ist aktuell jedoch von  einem ausgeglichen Haushalt ohne Inanspruchnahme der Überschussrücklagen auszugehen. Allerdings sind die im September erwartete Steuerschätzung sowie die Entwicklung der Gewerbesteuer abzuwarten.

 

Bezüglich der Neuverschuldung kann aus genannten Gründen keine Prognose abgegeben werden. Sobald realistische Zahlen aus der Steuerschätzung und der Entwicklung der Gewerbesteuer vorliegen wird hierzu Stellung genommen.

 

Bei der Fortführung des Investitionsniveaus ist der Beschluss des Rates vom 09.06.2020 zu berücksichtigen. Das neue Investitionsniveau beträgt 4,75 Mio. €.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergebnishaushalt -Budgetrahmen- (421 KB)      
Anlage 2 2 Budgetübersicht (418 KB)      
Anlage 4 3 Budgetübersicht korrigiert (418 KB)      
Anlage 3 4 Fortschreibung Investprogramm 2021-24 (330 KB)