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Vorlage - 20/0877  

 
 
Betreff: Fortsetzung des gemeinsamen KMU-Förderprogramms für die Jahre 2021 bis 2027
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Nappe, Jörg
Beratungsfolge:
Wirtschaftsausschuss Vorberatung
09.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
15.12.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Fortsetzung des gemeinsamen KMU-Förderprogramms und die Förderrichtlinie des Programms zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Landkreis Ammerland für die Jahre 2021 bis 2027 werden beschlossen. Die jährlich erforderlichen Finanzmittel sind im Förderzeitraum bereitzustellen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität am 09.03.2020 wurde neben den Jahres- und Sachstandsberichten bereits ein Ausblick auf die Fortsetzung des gemeinsamen KMU-Förderprogramms für die Jahre 2021 bis 2027 gegeben. Beigefügt war auch die Beschlussvorlage des Landkreises Ammerland, die seinerzeit parallel in den Beratungen der dortigen Gremien war und zwischenzeitlich auch so beschlossen wurde – sie Anlage 1.

 

Die Nachfrage nach dem Förderprogramm ist insgesamt sehr gut. Die Zuschüsse unterstützen die Unternehmen bei ihren Investitionen und investitionsvorbereitenden Maßnahmen. Dadurch wird u.a. Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze / Ausbildungsplätze gesichert bzw. erhöht.

 

In der Stadt Westerstede wurden in der laufenden Förderperiode insgesamt 53 Bewilligungen für die Investitionen von Unternehmen ausgesprochen, was rd. 27% aller Bewilligungen entspricht. Dieser Anteil spiegelt sich beim Umfang der geförderten Investitionen (rd. 20 Mio. Euro von insgesamt über 70 Mio. Euro) und Arbeitsplätze (268 inkl. Ausbildungsplätze von insgesamt 900) wieder.

 

Da das aktuelle KMU-Förderprogramm zum Jahresende 2020 ausläuft, hat sich das Wirtschaftsförder-Netzwerk, bestehend aus Vertretern des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden / der Stadt, mit der Fortführung des Programms für die Zeit ab 2021 auseinandergesetzt. Dabei wurden einige Förderkriterien überarbeitet bzw. neu eingeführt. Die neue Richtlinie wurde über die HVB-Konferenz zusammen mit dem Vorschlag einer Erhöhung des Etats auf insgesamt 800.000,00 Euro jährlich in die Gremien des Landkreises zur Beratung gegeben und dort auch beschlossen. Parallel finden derzeit die Beratungen in den kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Westerstede statt.

 

Der Entwurf der neuen Förderrichtlinie ist als Anlage 2 beigefügt. Folgende wesentliche Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge wurden erfasst:

 

Gegenstand der Förderung (Ziff. 2 der RL):

 

-          Absenkung der Steigerungsquote bei den Arbeitsplätzen:
Die geforderte Steigerung der zusätzlichen Arbeitsplätze wird bei Erweiterungen und Verlagerungen von 15 % auf 10 % abgesenkt. Bei der Schaffung von  Arbeitsplätzen für Hochschul- bzw. Fachhochschulabsolventen (M.A./B.A.) und Auszubildende wird von der geforderten Steigerungsquote abgesehen.

 

-          Zusätzliche Aufnahme des folgenden Fördergegenstandes:
Gefördert werden kann außerdem die Beseitigung von Leerständen in nahversorgungsrelevanten Bereichen mit einem Zuschuss von bis zu 5.000 Euro je Vorhaben. Die mit Hilfe der Zuwendung erworbenen oder hergestellten Gegenstände sind für die Dauer von 12 Monaten zweckgebunden. Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn seitens der Standortkommune die besondere Bedeutung durch das Vorliegen von mindestens zwei der nachfolgend genannten Kriterien bescheinigt wird:
• örtliche Versorgungsbedeutung,
• Vorhaben trägt zur Innenentwicklung bei,
• Um-/ Nachnutzung vorhandener Bausubstanz in Innenlagen,
• Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung.

 

-          Ausschluss der Förderung bei Betriebsübergaben innerhalb der Familie: Gefördert wird der Erwerb einer von der Stilllegung bedrohten oder bereits stillgelegten Betriebsstätte, sofern dieser unter Marktbedingungen erfolgt und der Erwerber nicht in einem Familienverhältnis zu dem Veräußerer steht. 

 

-          Besondere Herausstellung von nachhaltigen und umweltbezogenen Maßnahmen:
Nachhaltige und umweltbezogene Investitionsmaßnahmen, die einen Beitrag zur Reduktion schädlicher Emissionen (u.a. CO²-Reduzierung) und zur ressourcenfreundlichen Energienutzung leisten können, werden besonders berücksichtigt (vgl. Scoring-Kriterien in der Anlage der Förderrichtlinien). 

 

Zuwendungsempfänger (Ziff. 3 der RL):

 

-          Einschränkung der Förderung von Freiberuflern:
Die Förderung von Freiberuflern ist nur noch in besonderen Ausnahmefällen zulässig (Bestätigung der Kommune).

 

Sonstige Zuwendungsvoraussetzungen (Ziff. 4 der RL):

 

-          Anpassung des Zweckbindungszeitraumes:
Der Zweckbindungszeitraum für hergestellte oder angeschaffte Gegenstände wird von fünf Jahren auf drei Jahre entsprechend der Zweckbindung der neu geschaffenen bzw. gesicherten Arbeitsplätze festgelegt.

 

Art, Umfang und Höhe der Förderung (Ziff. 5 der RL):

 

-          Anhebung der Höchstförderung:
Die Förderhöchsthöhe wird von 40.000 € auf 50.000 € festgesetzt.
 

-          Herausnahme der Grundstücksförderung:
Die anteilige Förderung von Grunderwerb (10% der förderfähigen Kosten) entfällt.
 

Das Budget soll für die neue Förderperiode von bisher 700.000,00 Euro jährlich auf 800.000,00 Euro jährlich angehoben werden aufgrund der hohen Nachfrage sowie der zukünftig weitestgehend wegfallenden EU-Förderung in diesem Bereich. Die Aufteilung des Budgets soll erfolgen im Verhältnis 50% Landkreis Ammerland, 25% Standortgemeinde, 25% Gemeindepool. Damit erfolgt eine Vereinfachung zur bisherigen Praxis, wo beim Grundbudget von 500.000,00 Euro eine Aufteilung von 40-30-30% gegeben war und beim zusätzlichen Budget von 200.000,00 Euro eine Aufteilung von 50-25-25%. Die nachfolgende Tabelle stellt die bisherige und angedachte finanzielle Aufteilung dar:

 

 

Daraus ist zu erkennen, dass die Budgeterhöhung um 100.000,00 Euro vollumfänglich vom Landkreis Ammerland finanziert wird. Insoweit ist davon auszugehen, dass die bisherigen Haushaltsansätze für die KMU-Förderung weiterhin veranschlagt werden können:

 

Produktkonto

Ansatz ab 2021:

57110.781200

(investiv)

95.000,00 €

57110.431200

(ergebniswirksam)

8000,00 €

 

Zusammenfassung:

Vor dem Hintergrund der massiven Fördermittelkürzungen der EU, dem Herausfallen aus der GRW-Förderung und der Fokussierung der Landespolitik auf andere wichtige Förderschwerpunkte sollte an dem Fortbestand der kommunalen Förderrichtlinie festgehalten werden. Dies gilt umso mehr, als dass das Förderprogramm zu einem wichtigen Pfeiler der Wirtschaftsförderung geworden ist und nach Angaben des Landkreises auch deutlich erfolgreicher und effizienter betrieben wird als in Nachbarlandkreisen und -städten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2021

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

-95.000,00

-665.000,00

Betriebsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

-8.000,00

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

 

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

neu

Produkt:

57110

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Beschlussvorlage Landkreis nebst Protokollauszügen

Entwurf Förderrichtlinie

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschlussvorlage Lkr inkl. Protokollauszüge (4136 KB)      
Anlage 2 2 Richtlinie 2021 Entwurf (374 KB)