Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur textlichen Änderung der Bebauungspläne Nr. 34, 60 und 101 einschl. entsprechender Änderungen zum Ausschluss von Wohnungen für Betriebsleiter und Aufsichtspersonal wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB - beschlossen.
Auf die frühzeitige Information der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB verzichtet.
Ferner wird beschlossen, den Entwurf öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).