Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zur Heilung des Bebauungsplanes Nr. 126 – Halsbek Ost, mit örtlichen Bauvorschriften, wird eingeleitet. Das Bauleitplanverfahren wird vom Verfahren nach § 13b BauGB auf das Normalverfahren umgestellt und ein Umweltbericht erstellt.
Die 130. Änderung des Flächennutzungsplanes wird aufgestellt und auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB verzichtet.
Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes sowie der 130. Flächennutzungsplanänderung sowie den Begründungen und den Umweltbericht zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).