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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Hinweis auf die Sprachaufzeichnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit der Mitglieder, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 18.06.2024 |
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24/RA/35 |
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Ö 3 |
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Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten |
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Ö 4 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 5 |
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Verwaltungsausschuss vom 13.08.2024 |
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Ö 5.1 |
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Klima-, Umwelt und Landwirtschaftsausschuss vom 03.06.2024 |
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Ö 5.1.1 |
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Grundsatzentscheidung über Freiflächen-Photovoltaik in Westerstede |
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24/1683 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie der landwirtschaftlichen Nutzflächen und mit Blick auf die vorhandenen, baurechtlich privilegierten Potentailflächen entlang der A 28, grundsätzlich keine zusätzlichen Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik aktiv zu erschließen bzw. über eine Bauleitplanung zur Verfügung zu stellen. Der Rat der Stadt behält sich aber vor, im Einzelfall über Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik außerhalb der privilegierten Flächen zu entscheiden. |
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03.06.2024 - Klima-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag an den VA: Der Rat der Stadt beschließt zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie der landwirtschaftlichen Nutzflächen und mit Blick auf die vorhandenen, baurechtlich privilegierten Potentialflächen entlang der A 28, grundsätzlich keine zusätzlichen Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik aktiv zu erschließen bzw. über eine Bauleitplanung zur Verfügung zu stellen. Der Rat der Stadt behält sich aber vor, im Einzelfall über Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik außerhalb der privilegierten Flächen zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei einer Gegenstimme
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24.09.2024 - Rat der Stadt Westerstede |
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Ö 5.1.1 - (offen) |
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Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie der landwirtschaftlichen Nutzflächen und mit Blick auf die vorhandenen, baurechtlich privilegierten Potentialflächen entlang der A 28, grundsätzlich keine zusätzlichen Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik aktiv zu erschließen bzw. über eine Bauleitplanung zur Verfügung zu stellen. Der Rat der Stadt behält sich aber vor, im Einzelfall über Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik außerhalb der privilegierten Flächen zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
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Ö 6 |
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Anfragen und Hinweise der Ratsmitglieder |
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Ö 7 |
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Einwohnerfragestunde |
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