Dieanliegende Neufassung der Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede wird mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen.
07.10.2025 - Sozialausschuss
Ö 9 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die anliegende Neufassung der Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede wird mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen, wobei in der Anlage 1 das Vergabekriterium Nr. 6 „Wohnortnächste oder innerhalb des Schuleinzugsgebietes liegende Kindertagesstätte mit entsprechender Betreuungszeit“ auf 30 Punkten erhöht wird.
Die anliegende Neufassung der Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede wird mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen,wobei in der Anlage 1 das Vergabekriterium Nr. 6 „Wohnortnächste oder innerhalb des Schuleinzugsgebietes liegende Kindertagesstätte mit entsprechender Betreuungszeit“ auf 30Punkten erhöht wird.