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Ausschussvorsitzender Neumann verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 17/0158. StBM Siehlmann erklärt, dass man in den Jahren 2010-2012 bereits überlegt habe, wie man sich im Einsatzstellenfunk zukunftsfähig aufstellen möchte. Aufgrund der Kosten und des noch nicht gänzlich ausgebauten Digitalfunks habe die Stadt in Analogfunk investiert. Dieser müsse in absehbarer Zukunft in Digitalfunk ausgetauscht werden. Mittlerweile fahre die Stadt in Teilen zweigleisig. Die Gefahrgutgruppe werde umstellen und aufgrund von digitalen Gebäudefunkanlagen seien bereits die Einheiten Hollwege und Westerstede mit Digitalfunkgeräten zusätzlich ausgestattet worden. Jede Einheit habe zudem ein Digitalfunkgerät. Die Gemeinden Rastede und Wiefelstede hätten bereits umgestellt. Die Gemeinden Zwischenahn und Apen seien in der Planung der Umstellung. Lediglich die Gemeinde Edewecht sträube sich derzeit bei der Umstellung. Die Feuerwehr habe sich mit der Stadtverwaltung abgesprochen, dass hier eine Komplettumstellung im Jahr 2019 gewünscht werde. Ratsherr Harms erklärt, dass er hier einen gerechtfertigten Bedarf erkenne und regt an, die Umstellung in 2018 einzuplanen und im Rahmen der Haushaltsaufstellung die Prioritäten abzuwägen. Ratsherr Rösner unterstützt Ratsherrn Harms und weist auf die Wichtigkeit der Kommunikation hin. Ratsherr Kuhlmann erklärt, dass eine frühzeitige Umstellung sinnvoll sei, da mittlerweile der ELW bereits umgestellt sei. Die ersten Schwächen des Digitalfunks seien abgestellt. Frau Hinrichs erkennt ebenfalls den Bedarf. Da der analoge Funk aber funktioniere und alle Einheiten damit ausgerüstet seien, bzw. für den Kontakt mit dem Digitalfunk zusätzliche Funkgeräte haben, sei eine vollständige Umstellung nicht so dringend, dass sie aus Sicherheitsgründen sofort erfolgen müsse. Die Beschaffung sei in 2019 eingeplant worden, da in diesem Jahr kein Feuerwehrgerätehaus und Fahrzeug anstehe. Auf Nachfrage des Ratsherrn Oeltjen erklärt StBM Siehlmann, dass eine gemeinsame Ausschreibung mit den anderen Gemeinden möglich sei und auch erfolgen könne. Hierfür müsse jedoch feststehen, wann die Funkgeräte beschafft werden sollen. Es wird sodann vorgeschlagen, den Beschlussvorschlag dahingehend abzuändern, die Digitalfunkumstellung möglichst in 2018 vorzusehen.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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