Bürgerinformationssystem
Die Ausschussvorsitzende verweist auf die Informationsvorlage Nummer 23/1530 und bittet Herrn Hinrichs um weitere Ausführungen. Herr Hinrichs erklärt, dass im vergangenen Ausschuss beschlossen worden sei, im Maiglöckchenweg Parkflächen auszuweisen, um eine Verlangsamung des Verkehrs zu erreichen. Jedoch sei auch nach der Umsetzung zu erkennen, dass in dem verkehrsberuhigten Bereich weiterhin mit durchschnittlich 27 km/h und maximalen Geschwindigkeiten von bis zu 60 km/h viel zu schnell gefahren werde. Auch die LKWs, welche diese Straße nutzen, seien mit teils 31 km/h eindeutig zu schnell. Die bereits durchgeführte Maßnahme der Parkflächenmarkierung habe insofern nicht den erwünschten Erfolg gebracht. Seitens der Verwaltung werden deshalb zusätzliche Beeteinfassungen vorgeschlagen, um die Straße zu verengen und die gerade Streckenführung zu unterbrechen. Er stellt anhand eines Lageplanes die Positionen der zusätzlich geplanten Beete vor. Bei den Maßnahmen müsse die Begegnung von Fahrzeugen sichergestellt werden, weshalb eine Fahrbahnbreite von mindestens 3,50 m für Umzugswagen/Müllwagen verbleiben müsse. Außerdem dürfen die Beete nicht im Ein- und Ausfahrbereich des Rosenweges entstehen. Im neuen Jahr solle mit den Anwohnern des Maiglöckenweges über diese Maßnahmen gesprochen werden. Abschließend weist Herr Hinrichs darauf hin, dass bereits im März 2022 in der Verkehrskommission neben verschiedenen Lösungsmöglichkeiten zum Ausbaustandart auch über die Öffnung des „Lüttje Moorpadds“ diskutiert worden sei. Dies sei vor Jahren auch schon einmal über ein Bauleitplanverfahren thematisiert worden, was aber bei den Anliegern auf Widerstand gestoßen sei mit der Folge, dass die Planung nicht weitergeführt wurde. Herr Leffers führt auf Anregung von Herrn Ockenga aus, dass der Maiglöckchenweg neben dem Lupinenweg und dem Glockenblumenweg eine der drei Querverbindungen aus dem gesamten Wohngebiet in Richtung Innenstadt sei, welcher von vielen Personen genutzt werde. Wenn weitere Straßen wie in der Vergangenheit gesperrt würden, werde sich der Verkehr verlagern, was für andere Wohnquartiere dann eine zusätzliche Belastung darstelle. Der Feldweg zwischen Rhododendronstraße und Alte Straße sei bewusst nur für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie für Fußgänger und Radfahrende ausgewiesen worden, damit sich dort keine alternative Route für den Kraftfahrzeugverkehr herausbilde. Dies würde sich evtl. dann ändern, wenn die Siedlungen in dem Bereich erweitert werden sollten, wobei dann auch Themen wie Flächenverbrauch, Schutz wertvoller Ackerböden, Versiegelung, Verkehrsanbindung usw. betrachtet werden müssten. Eine Verbesserung der Verkehrssituation im Maiglöckchenweg würde damit s. E. jedoch nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, da die Fahrbeziehungen anders (zur Innenstadt oder zur Schule) ausgerichtet seien. Der Lüttje Moorpadd könne bei einer Öffnung jedoch wieder eine „Sammlerfunktion“ übernehmen. Zur vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen erklärt Herr Leffers, dass man verwaltungsseitig vordringlich Auswirkungen bei den Geschwindigkeiten erwarte; die Verkehrszahlen an sich würden sich vermutlich nicht gravierend ändern, da der Maiglöckchenweg weiterhin eine der genannten Querverbindungen sei. Insofern sollte über die Öffnung des Lütje Moorpadds ergänzend nachgedacht werden. Ratsherr Hooymann erklärt, dass der Einbau von Beeten auf jeden Fall auch ökologisch sinnvoll sei und diese anders als bei den markierten Parkplätzen dauerhafte „Verkehrsbremsen“ darstellten, die zwingend umfahren werden müssten. Letztendlich dürfe man feststellen, dass der Maiglöckchenweg nicht für die festgestellten Massen an Fahrzeugen ausgebaut sei. Herr Hinrichs erklärt anhand eines Lageplanes, dass die Autobahnbrücke zwischen Gießelhorst und Garnholt aufgrund eines Gutachtens der Autobahn GmbH auf 24 Tonnen gewichtsbeschränkt wurde. Dazu seien die Schilder der Gewichtsbeschränkung sowohl direkt an der Brücke, als auch bereits am Anfang der Straßen aufgestellt worden, damit sofort zu erkennen sei, dass schwerere Fahrzeuge die Brücken nicht passieren können. Seitens des Landkreises seien im Vorfeld verschiedene Alternativen (Geschwindigkeitsbegrenzung, Abstandsgebote, eine Ampelanlage, ein Verbot von LKW–Begegnungsverkehr auf der Brücke) eruiert worden, welche von der Autobahn GmbH abgelehnt worden seien; sodass die Gewichtsbeschränkung zum Schutz der Brücke unumgänglich sei. Bei Erstellung der Brücke sei seinerzeit ein geringeres Verkehrsaufkommen angesetzt worden, als es jetzt Praxis sei. Dies betreffe auch andere Brücken im Ammerland. Ratsherr Cording gibt zu bedenken, dass diese Einschränkung einen Autofahrer nicht groß tangiere, jedoch für einen landwirtschaftlichen Betrieb, der beidseits der Autobahn über Ländereien verfüge, eine sehr starke Belastung darstelle. Deshalb sollten sich alle Stellen dafür einsetzen, die Brücke wieder in vollem Umfang nutzbar zu machen, damit die Ortsdurchfahrt in Linswege nicht als Ausweichroute genutzt werden müsse.
Herr Hinrichs führt aus, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Kuhlenstr./ Lange Str. weiterhin beim Landkreis im Geschäftsgang sei. Dazu habe es umfangreiche Erhebungen gegeben, die an den Landkreis weitergeleitet wurden; eine erste Beratung in der Verkehrskommission sei für den 18. Dezember vorgesehen. |
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