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Die Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nummer 23/1594 und gibt ihren Vorsitz für einen Redebeitrag ab. Ratsfrau Hellwig verdeutlicht die Verkehrssituation in Linswege, Zum Hullen, mit den beiden Schulstandorten (ehem. Hotel Neemann sowie Schützenhof) und dem Kindergarten. Zudem gebe es im Garnholter Busch einen Lernort im Wald, welcher für die Schülerinnen und Schüler nur mit einer Überquerung der viel befahrenen Straße erreichbar sei. Es habe dort schon mehrfach brenzlige Situationen mit Kraftfahrzeugen gegeben, was ein unerträglicher Zustand und auch Grund für diverse Gespräche mit dem Landkreis Ammerland als zuständige Verkehrsbehörde sei. Dabei wurde insbesondere die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h diskutiert, die bislang nur im Bereich des Kindergartens angeordnet, nicht aber um die genannten Schulstandorte ausgeweitet wurde. Zur bestehenden Beschränkung der Geschwindigkeit (50 km/h innerorts) führt Frau Hellwig allgemein aus, dass diese nur dann wirksam sei, wenn auch Kontrollen stattfinden würden. Zu anderen Zeiten würde oftmals schneller gefahren, wie auch im 30er Bereich, wo rechtmäßig langsam fahrenden LKW von PKW überholt würden, was neue Gefahren in sich berge. Durch das hohe Verkehrsaufkommen und die zu hohen Geschwindigkeiten seien bereits bei einigen Häusern Probleme beim Mauerwerk aufgetreten. Durch den Verkauf des Steinhoff-Gebäudes an die Ammerländer Milchwerke werde sich der LKW-Verkehr zusätzlich weiter erhöhen. Aus vorgenannten Gründen, so Ratsfrau Hellwig, solle die Stadt der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ beitreten, um ein Signal zu setzen und die Ziele der Initiative zu unterstützen. Dies sei aktuell um so wichtiger, da der Antrag des Deutschen Städtetages zur eigenständigen Entscheidung über Tempo 30 in den Kommunen nunmehr vom Bundesrat abgelehnt worden sei. Ratsherr Hots unterstützt die Aussagen von Frau Hellwig und erklärt, dass bereits viele Gespräche ohne ein greifbares oder gar dauerhaftes Ergebnis stattgefunden hätten. Beispielsweise sei in Grabstede die bestehende, nur auf LKW ausgerichtete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h aufgrund der Vielzahl der zulässigen Überholmanöver durch PKW wieder aufgehoben worden, so dass diese Regelung in Linswege wohl keine Option darstelle. Deshalb ist er der Meinung, der Initiative breizutreten, auch wenn die Stadt durch den Beitritt keinen unmittelbaren rechtlichen Vorteil habe und die Entscheidungsbefugnis in dieser Sache weiterhin nicht bei der Stadt liege. Ratsherr Oeltjen erwähnt, dass auch lärmtechnische Erwägungen beim Entscheidungsprozess eine Rolle spielen müssten, zumal seitens des Landkreises bisher die verkehrlichen Gründe allein nicht ausreichend für die Anordnung von 30 km/h gewesen seien (Unfallzahlen zu gering). Besonders der hohe LKW-Verkehr sei ausschlaggebend für die hohe Lärmbelastung, was im Bereich der Ortsdurchfahrt in Linswege im zzt. in Aufstellung befindlichen Lärmaktionsplan näher betrachtet werden sollte. Wenn das einschlägige Bundesgesetz im vorgenannten Gesetzgebungsverfahren geändert worden wäre, hätten die Kommunen mehr Möglichkeiten gehabt, die Begrenzung auf 30 km/h durchzusetzen. Die Initiative sei deshalb eine Möglichkeit der Kommunen, ein Zeichen zu setzten, dass sie in besonderen Fällen in eigener Verantwortung über Geschwindigkeitsbegrenzungen entscheiden wolle. Ratsherr Schmidt-Berg findet den Antrag für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nachvollziehbar, ist beim Beitritt zur Initiative jedoch skeptisch, ob dieser den gewünschten Erfolg bringe, zumal häufig mit Initiativen auch verschiedene Verpflichtungen einhergingen, die man so noch nicht übersehen könne. Weiterhin sei fraglich, ob mit der Initiative zusätzliche Kosten entstünden. Daher sollte zunächst die Entwicklung der Diskussion für mehr Verantwortung auf kommunaler Ebene auf der Landes- und Bundesebene beobachtet werden. Die Vorsitzende gibt für einen Redebeitrag ihren Vorsitz erneut ab und bekräftigt, dass das Verkehrsgeschehen seit längerer Zeit stetig zunehme, und die Maßnahmen präventiv durchgesetzt werden sollen. Wenn es über den Landkreis keine Möglichkeit gebe, müsse man andere Möglichkeiten suchen und bereit sein, neue Wege zu gehen. Außerdem werde damit ein öffentliches Signal gesetzt, dass die bisher aufgestellte Beschilderung vollkommen unzureichend sei. Ratsherr Schmidt-Berg gibt an, dass er die Geschwindigkeitsbegrenzung befürworte, die Initiative jedoch nicht direkt etwas mit der Situation vor Ort zu tun habe, die direkten Einfluss auf die Sachentscheidung nehmen könne. Letztendlich liege die rechtliche Bewertung beim Landkreis Ammerland und nicht bei der Initiative. Beschluss: Der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ wird beigetreten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei zwei Enthaltungen |
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