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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/1163-04 und bittet Frau Segger um nähere Erläuterungen. Frau Segger erklärt, dass es sich bei dem Verfahren um eines nach § 13a BauGB handle. Ziel der Planung sei neben der siedlungsgetreuen Nachverdichtung der Ausbau des Kreuzungsbereiches „Wilhelm-Geiler-Straße“ / „Ammerlandallee“. Innerhalb der frühzeitigen Beteiligung seien einige konstruktive Stellungnahmen durch Bürger eingegangen, welche in der Planung berücksichtigt wurden. Die dadurch entstandenen wesentlichen Änderungen beträfen vor allem den Bereich der Gewerbebetriebe im Kreuzungsbereich Wilhelm-Geiler-Straße/ Ammerlandallee. Hier werden differenzierende Regelungen zu Werbeanlagen getroffen aber auch die abweichenden Dachneigungen müssten festgesetzt werden. Außerdem sei der nicht überbaubare Grundstücksbereich des Kreuzungsgrundstücks von 5m auf 3m verringert worden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange würden derzeit beteiligt, weshalb sich zum Verwaltungsausschuss noch Ergänzungen ergeben könnten.
Ratsherr Kroon betont, wie wichtig der Ausbau des Kreuzungsbereiches vor allem auch für die zu Fuß Gehenden und Radfahrenden sei. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W8 - Quartier zwischen Wilhelm-Geiler-Straße und Gartenstraße - mit örtlichen Bauvorschriften, sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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