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Auszug - Bebauungsplan Nr. 118 - Sondergebiet Erlebnishof - 1. Änderung - Abwägung- Beschluss über das Beteiligungsverfahren  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
22/1364-01 Bebauungsplan Nr. 118 - Sondergebiet Erlebnishof - 1. Änderung - Abwägung- Beschluss über das Beteiligungsverfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
22/1364
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 22/1364-01 und bittet Frau Abel um nähere Erläuterungen.

Frau Abel erläutert, dass für den Erlebnishof bereits eine rechtskräftige Bauleitplanung bestehe, welche nun durch die Einplanung einer weiteren Stellplatzfläche im Süden des Erlebnishofes geändert werde. Durch die Änderung des Bebauungsplanes ergebe sich ein weiteres Erfordernis der naturschutzfachlichen Kompensation; die entsprechende Kompensationsfläche werde bis zum Satzungsbeschluss durch den Vorhabenträger nachgewiesen.

Innerhalb der frühzeitigen Beteiligung hätten sowohl der Landkreis Ammerland als auch der BUND Ammerland Stellungnahmen abgegeben, die lediglich zu redaktionellen Änderungen der textlichen Festsetzungen sowie zu einer zeichnerischen Festsetzung einer Heckenpflanzung an der östlichen Grundstücksgrenze geführt hätten. 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Kundt-Bergmann erläutert Frau Abel, dass die Berücksichtigung von Fahrradabstellanlagen nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes sei, da diese durch ein Baugenehmigungsverfahren beantragt werden könnten.


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 118, 1. Änderung – Sondergebiet Erlebnishof, sowie der Begründung und Umweltbericht zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).


Abstimmungsergebnis:

einstimmig