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Beschlussvorschlag:Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118– Sondergebiet Erlebnishof - 1. Änderung wird beschlossen.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:Der Satzungsbeschluss des einfachen Bebauungsplanes Nr. 118 – Sondergebiet Erlebnishof – wurde 2016 gefasst. Ziel war die Nachnutzung des Geländes des ehemaligen Vogelparks. Durch die damalige Aufstellung des Bebauungsplanes wurde diese Umnutzung und die Umsetzung des Konzepts für einen Erlebnishof mit Spielplatz, Tiergehegen, kleinen Pflanzenverkaufsständen, Fahrgeschäften und Gastronomie in den Hauptgebäuden sowie die Erschließung und Parkmöglichkeiten planungsrechtlich abgesichert. In den vergangenen Jahren hat sich der Erlebnishof zu einem überregionalen touristischen Ausflugsziel für Familien etabliert. Nunmehr stehen umfangreiche bauliche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Erlebnishofes an. Explizit ist die Erweiterung des Parks mit der Errichtung eines Freifallturmes (ca. 8,00 m Höhe), einer Bootsrutsche, weiteren Schaukeln, eines Hüpfkissens, einer Seilbahn, einer Wasserlandschaft mit Rutschen und Wasserspielen geplant. Zusätzlich soll eine Stellplatzanlage für 99 Fahrzeuge inkl. neuer Zufahrt errichtet werden. Der rechtskräftige Bebauungsplan erstreckt sich auf das gesamte Areal des ehemaligen Vogelparks und regelt u.a., dass Stellplätze nur in dem gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes errichtet werden dürfen; die neue Stellplatzanlage ist außerhalb dieser Fläche geplant. Zur Erschließung der Stellplatzanlage ist eine neue Zufahrt erforderlich, die nach dem Konzept des Vorhabenträgers eine private Grünfläche mit Anpflanzgebot überplant. Aufgrund dieser Planung sind die Grundzüge des Bebauungsplanes betroffen und erfordern eine Änderung des Bebauungsplanes für die Realisierung des Vorhabens. Die weiteren baulichen Maßnahmen werden von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gedeckt. Hinsichtlich der Verkaufsflächen besteht jedoch noch weiterer Abstimmungsbedarf; hierzu wird die Industrie- und Handelskammer im Bauleitplanverfahren beteiligt. Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorhaben zu begrüßen. Insbesondere in den Sommermonaten ist eine angespannte Parkplatzsituation zu vernehmen, die nunmehr entschärft wird. Die Lage der neuen Zufahrt mit der Überplanung der privaten Grünfläche unterliegt einer gewissen unternehmerischen Entscheidung. Nach Ansicht der Verwaltung kann auf die zusätzliche Eingrünung zum Wald verzichtet werden, da dieser bereits eine naturräumliche Abgrenzung darstellt. Auf die Eingrünung zur übrigen „freien Landschaft“ sollte jedoch nicht verzichtet werden. Die ökologischen Wertpunkte der (in der Realität kaum vorhandenen) Grünfläche sind vom Vorhabenträger auszugleichen. In der Sitzung wird das Konzept für den neuen Bauabschnitt von Herrn Thilo Janßen, Vorhabenträger, vorgestellt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die Ziele der Planung zu informieren.
Es wird gebeten, den Aufstellungs- und Verfahrensbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Es werden für die Durchführung des Verfahrens rd. 15.000 Euro an Aufwendungen kalkuliert; über die Trägerschaft der Verfahrenskosten ist noch zu entscheiden. Die Kosten des ökologischen Ausgleichs sind vom Vorhabenträger zu übernehmen.
Anlage/n:Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 118 – Sondergebiet Erlebnishof
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