Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 22/1365-01 und bittet Frau Abel um nähere Erläuterungen. Frau Abel stellt kurz den Hintergrund der Planung vor; seitens des Vorhabenträgers werde zur Aktivierung/Nutzungsänderung der zurzeit ungenutzten Verkaufsfläche des ehemaligen Bekleidungsgeschäftes ‚Charles Vögele‘ eine Überarbeitung der textlichen Festsetzung hinsichtlich der Zulässigkeiten der Sortimente vorgeschlagen, um flexibler auf Änderungen reagieren zu können. Die entsprechenden textlichen Festsetzungen seien in enger Abstimmung mit dem Stadt- und Regionalplanungsbüro Dr. Janssen, Köln, entworfen worden. Im Vergleich zum Ursprungsbebauungsplan müsse nunmehr die Fläche der Mall bei der Verkaufsfläche eingerechnet werden und die maximalen Verkaufsflächen pro Sortiment in den Shops wurden der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Die größte Veränderung bestünde in der Festsetzung für den „Woolworth“ Markt, der ohne Anpassung der Festsetzung bauplanerisch nicht realisierbar sei. Zuletzt fügt Frau Abel hinzu, dass die Regelungen für die Zulässigkeit von Gastronomiebetrieben bis zum Verwaltungsausschuss noch näher ausformuliert würden. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.
Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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