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Beschlussvorschlag:Die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14h – Ortskern Westerstede, Sondergebiet Einkaufszentrum – in Textform, wird beschlossen. Sachverhalt:Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14h - Ortskern Westerstede – wurde im Jahre 2004 rechtskräftig und regelt u.a. die zulässigen Verkaufsflächen des Einkaufszentrums Famila: (Auszug Bebauungsplan Nr. 14h 10. Änderung - Ortskern Westerstede)
Diese Festsetzungen haben sich in den vergangenen Jahren als wenig flexibel für die Bünting-Gruppe als Betreiber des Einkaufszentrums dargestellt. Insbesondere im Hinblick auf die allgemeinen Herausforderungen und Umstrukturierung des stationären Einzelhandels wurde eine flexiblere Rahmengebung gewünscht, auch damit nicht jeder Filialwechsel zu einer Planänderung führt. Konkret ist derzeit die Realisierung eines ‚Woolworth'- Marktes auf ca. 933qm Verkaufsfläche sowie gleichzeitig eine Umstrukturierung des Hauptmarktes zugunsten des Lebensmittel-Bereiches geplant. Der ‚Woolworth‘-Markt stellt sich jedoch nicht als ein klassischer Fachmarkt im Sinne des Absatzes 2d der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes dar. Vielmehr könne er lediglich bei einer Summenbetrachtung der maximal zulässigen Verkaufsflächen der übrigen Festsetzungen zulässig sein. Da aber der Bebauungsplan hier eine explizite Aussage trifft, sind die Grundzüge der Planung betroffen und der Bebauungsplan müsste entsprechend textlich geändert werden.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die damalige Intention des Bebauungsplanes die Ergänzung des Vollsortimentlers mit einem größeren Fachmarkt sowie kleineren Filialen war. Mit der Bebauungsplanänderung würden man einen größeren Einzelhändler mit einer breiten Produktpalette ermöglichen, was nicht dem damaligen Ziel entspräche.
Eine Anpassung der textlichen Festsetzungen ist auch aufgrund der stetig fortschreitenden Rechtsprechung und übergeordneten Zielen der Raumordnung sowie den daraus neu entwickelten Grundsätzen für die Planung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben, insbesondere im Bezug zu ergangenen Urteilen zu Verkaufsflächen, angebracht.
Die Grundlage für eine Neubetrachtung der Verkaufsflächen bildet das städtische Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Die Neuausrichtung der textlichen Festsetzung der maximalen Verkaufsflächen sollte sich an den Sortimenten der Westersteder Liste orientieren, die erst nach der Rechtskraft des Bebauungsplanes 14h 10 Änderung erstellt wurde.
In der Sitzung des Bauausschusses wird ein Entwurf der neuen textlichen Festsetzung präsentiert.
Es wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses wird das Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Dr. Janssen, Köln, gebeten, eine sog. Verträglichkeitsanalyse bzgl. des Einzelhandels (Raumordnung) zu erstellen. Mit den ersten Ergebnissen des Gutachtens wird Ende Januar 2023 gerechnet, sodass im Februar 2023 das Beteiligungsverfahren der Bebauungsplanänderung beschlossen werden könnte.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Über die Kostenträgerschaft des Verfahren ist noch zu entscheiden; das Verträglichkeitsgutachten trägt der Vorhabenträger.
Anlage/n:
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