Bürgerinformationssystem

Auszug - Bebauungsplan Nr. 129 Halsbek Mitte, mit örtlichen Bauvorschriften - erneute Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
23/1387-01 Bebauungsplan Nr. 129 Halsbek Mitte, mit örtlichen Bauvorschriften - erneute Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
23/1387
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 23/1387-01 und bittet Herrn Leffers um nähere Erläuterungen.

Herr Leffers führt aus, dass über die Planung im vergangenem Jahr bereits diskutiert worden sei und die Verwaltung nunmehr vorschlage, die Festsetzungen in einem Teilbereich des Bebauungsplans anzupassen, indem ein größeres Baufenster, in welchem ein längeres Reihenhaus geplant war, in zwei Baufenster geteilt und die Traufhöhe in dem hinteren Baufenster auf 6,00m angehoben werde sollte. Hierdurch könne bedarfsgerecht mehr Wohnraum geschaffen und gleichzeitig auf die örtliche Baugestaltung eingegangen werden. Der Vorschlag entspricht auch der Essenz aus den Gesprächen mit dem Dorf und des Vorhabenträgers.

Ratsherr Töpfel hinterfragt, ob die Dachausrichtung im Bebauungsplan zur besseren Ausbeute der regenerativen Energien vorgegeben werden könne.

Herr Hinrichs erläutert, dass ein Bebauungsplan grds. die Ausrichtung der Dächer steuern könne. Die Verwaltung rät jedoch hiervon ab, da es bei der Gestaltung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern oftmals auch um die eigenen Präferenzen und Verbräuche ginge. Weiterhin seien die Grundstücke im Plangebiet so belegen, dass von einer günstigen Ausrichtung der Dächer ausgegangen werden könne.

Auf Nachfrage von Ratsfrau Eilers bestätigt Herr Hinrichs, dass im nicht überbaubaren straßenzugeordneten Bereich bauliche Anlagen, wie etwa Garagen und Carports, ausgeschlossen würden.
 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird entsprechend den Ausführungen des Sachverhaltes der Beschlussvorlage geändert.

Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht.
 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig