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Auszug - Antrag der Fraktion FWG Wir Ammerländer: Installation von Touristischen Hinweisschildern an der Autobahn A 28  

 
 
Sitzung des Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 12.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:13 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
23/1561 Antrag der Fraktion FWG Wir Ammerländer: Installation von Touristischen Hinweisschildern an der Autobahn A 28
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Immobilien, Wirtschaftsförderung und Marketing Bearbeiter/-in: Vohlken, Mattis
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Lukoschus weist auf die Attraktionen und Freizeitangebote von Westerstede hin, wie z. Bsp. die Kirche, den Rhodo-Park und das Landerlebnis und regt an, dies durch ein Hinweisschild an der Autobahn zu bewerben und somit bekannter zu machen. Die Idee sei, die Attraktionen gebündelt auf einem Werbeschild darzustellen und dies durch eine Werbeagentur entsprechend entwerfen zu lassen. Ein Beispiel für eine vergleichbare Bewerbung, sei die Eisenhütte in Augustfehn oder der Residenzort Rastede.

Ratsherr Schneider befürwortet den Vorschlag, weist aber darauf hin, dass die Kirche oder das Kirchspiel seiner Ansicht nach nicht zu den speziellen Attraktionen gehören würde, denn eine Kirche würde in jedem Ort stehen. Er regt an, ein für Gäste interessantes Hinweisschild an der Autobahn anzubringen, um Gäste zur Abfahrt zu bewegen. Unten an der Abfahrt sollten dann die Hinweisschilder zu den Richtungen Landerlebnis und Rhodopark angebracht sein.  Man könne sich hier mit einer Agentur in Verbindung setzen, die diese Ideen umsetze. Dann könne man sich die Vorschläge ansehen und die Kosten ermitteln lassen. Unter Umständen könne man die Profiteure der Werbeschilder an den Kosten beteiligen.

Ratsherr Kroon führt aus, dass das Verfahren der Autobahnwerbung über die Bundesautobahnverwaltung laufe und hier wenig Spielraum gegeben sei, da dies genauen Vorschriften unterliege. Wenn die Stadt dies in Auftrag gebe, könne man nicht nur einige bestimmte Attraktionen auf den Schildern benennen, sondern brauche einen Oberbegriff, der alles beinhalte. Er regt an, dass der Rhododendronpark oder das Landerlebnis sich selber um diese Schilder kümmere.

Ratsfrau Hellwig schließt sich dem Vorredner an und ergänzt, dass man unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung, nicht nur ausgesuchte Unternehmen durch diese Werbung fördern könne. Es sei davon auszugehen, dass sich dann auch andere Unternehmen melden und dies könne man dann nicht umsetzen.

Ratsherr Lukoschus weist daraufhin, dass der Rhodopark und das Landerlebnis zwei echte Attraktionen von Westerstede seien und bereits jetzt über eine enorme Vielzahl an Gästen verfügen. Einige dieser Gäste besuchen auch die Innenstadt und so tragen beide Unternehmen zur Innenstadtbelebung bei. Weiter führt er aus, dass man stolz auf den attraktiven Standort Westerstede sein und dies durch eine entsprechende Autobahnwerbung zeigen dürfe. Dies sei das eigentliche Ansinnen des gestellten Antrages. Es müsse auch nicht ein Unternehmen explizit beworben werden, man dürfe auch kreativ werden und für Westerstede eine Oberbegriff ansetzen.

Ratsherr Oeltjen führt aus, dass es im Umfeld bereits einiges an Autobahnwerbung gebe. Dies sei die Hinweistafel für den Landschaftspark Ammerland mit zwei Schildern, den Park der Gärten, die Eisenhütte und den Residenzort Rastede. Bei zu vielen Schildern an der Autobahn, gehe das Interesse des Betrachters verloren und bei Aufstellung nur eines Schildes für Westerstede, wäre die Frage was dieses dann aussagen solle.

Herr Leffers führt aus, dass es für die Schilderbeschriftung zwei Möglichkeiten gebe, zum einen ein übergeordneter touristischer Begriff für den ganzen Ort Westerstede, zum anderen die Benennung von touristischen Einzelorten. Zu diesen Einzelorten zählen der Rhodopark und das Landerlebnis, diese könnten aber nicht zusammen auf einem Schild dargestellt werden, dies entspreche nicht den Richtlinien. Deswegen sei grundsätzlich zu klären, wer diesen Antrag für die Beschilderung stellen möchte.

Ratsherr Schmidt-Berg schlägt vor, mit den Eigentümern vom Rhodopark und dem Landerlebnis, über die Idee der Beschilderung und der Antragstellung zu sprechen und eventuell auch eine Kostenbeteiligung anzustreben. 

Ratsherr Gerstenkorn weist auf die vielen Vorschriften hin, die beachtet werden müssen, um diese Schilder aufstellen zu dürfen. Dies sei mit hohen Kosten verbunden. Er schlägt stattdessen vor, einen landwirtschaftlichen Anhänger mit großem Werbeschild, auf einem Acker in der Nähe der Autobahn aufzustellen.

Ratsherr Grambart weist daraufhin, dass die Schilder an der Autobahn beweglich sein müssen.

Ratsherr Oeltjen regt an, ein Schild für den übergeordneten touristischen Begriff, „Rhodo-Erlebnis“ direkt an der Autobahn aufzustellen und unten an der Ortsabfahrt, ein Schild in Richtung „Rhodopark“ und ein anderes Schild in Richtung „Landerlebnis“.

Der Ausschussvorsitzende fasst zusammen, dass man zuerst mit den Eigentümern des Rhodopark‘ s und des Landerlebnisses sprechen wolle, um in Erfahrung zu bringen, ob grundsätzlich Interesse besteht. In diesem Gespräch, müsse man auch über die Kostenbeteiligung sprechen. Bei einer negativen Interessenbekundung sei das Thema dann erledigt und brauche nicht weiterverfolgt werden. Er weist darauf hin, dass die Bewerbung der Parklandschaft Ammerland an der Autobahn, an große, rechtliche Hürden gebunden gewesen sei. Aus diesem Grund, sehe er die Wahrscheinlichkeit einer Umsetzung dieser Beschilderung an der Autobahn als eher gering an.

Nach kurzer Diskussion über das weitere Verfahren wird ein Beschluss gefasst.


Beschluss:  Die Vorlage wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, die grundsätzlichen Möglichkeiten einer Beschilderung weiter zu prüfen, mit den beiden Parkbetreibern die Thematik zu erörtern und in einer der nächsten Sitzungen zu berichten.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig