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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nummer 24/1620-01 und bittet Frau von Lewen um nähere Erläuterungen. Frau von Lewen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen vor. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise zum Schallschutzgutachten sei zwischenzeitlich ein eingeschränktes Beteiligungsverfahren mit dem Vorhabenträger durchgeführt worden, der der Änderung der Lärmpegelbereiche bereits zugestimmt habe. Herr Leffers ergänzt, dass die Kompensationsflächen möglichst naturräumlich entstehen sollten, dazu würden sich Flächen in unmittelbarer Nähe zur Großen Norderbäke anbieten. Hier schlägt Herr Leffers vor, zunächst den Ausgleich und Ersatz über die sog. „Poolflächen“ der Stadt laufen zu lassen und im Nachgang diese Punkte beispielsweise bei einer Maßnahme der Ammerländer Wasseracht an der Großen Norderbäke zu verrechnen. Auf Nachfrage von Ratsherrn Töpfel erklärt Herr Leffers, dass das Gewässer durch die Ammerländer Wasseracht in Teilen naturschutzfachlich aufgewertet werden solle; Ziel sei eine natürlichere Fließrichtung des Gewässers. Auf weitere Nachfrage von Ratsherrn Töpfel erläutert Frau von Lewen, dass das Oberflächenentwässerungskonzept explizit für den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gelte; weitere Flächen seien nicht mit einberechnet worden. Beschlussvorschlag an den Rat: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 133. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt. Den Abwägungsvorschlägen und dem beschränkten erneuten Beteiligungsverfahren wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 66 C – Spedition Grüßing - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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