Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 C – vorhabenbezogener Bebauungsplan Spedition Grüßing Erweiterung wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch beschlossen. Der Flächennutzungsplan (133. Änderung) ist im Parallelverfahren zu ändern. Sachverhalt:Die Grüßing GbR beantragt mit anliegendem Schreiben die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens, um die Erweiterung des Speditionsbetriebes planungsrechtlich vorzubereiten. Konkret beabsichtigt ist ein LKW-Stellplatz, ein Hallengebäude und eine Rangierfläche. Die Firma hat eine landwirtschaftliche Fläche in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem Industriegebiet Bebauungsplan Nr. 66A Moorburg, Leerer Straße, direkt vom Eigentümer erworben. Hierüber kann in dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung berichtet werden. Aufgrund des konkreten Vorhabens sollte das Instrument eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes angewandt werden. Dies bietet Vorteile bei der Betrachtung der Lärmimmissionen, der Entwässerung, der Kompensation und der Erschließung, da der Vorhabenträger hier sämtliche Unterlagen/Gutachten selbst zu erstellen und beizubringen hat. Hierüber kann in der Sitzung näher berichtet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, zunächst den Aufstellungsbeschluss zu fassen, um dem Vorhabenträger ein positives Signal zu geben. Im Nachgang wird die Verwaltung mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag schließen, in dem er sich zur Durchführung des Vorhabens und zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichtet. Ein konkreter Vorhaben- und Erschließungsplan wird zum Vorentwurf des Bebauungsplanes angefordert, ebenso wie die erforderlichen weiteren Unterlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Mit dem Vorhabenträger wird ein Durchführungsvertrag geschlossen. Die Übernahme der Planungskosten wird vereinbart.
Anlage/n:Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||