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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nummer 24/1620-01 und bittet Frau von Lewen vom Planungsbüro NWP, Oldenburg, um nähere Erläuterungen. Frau von Lewen erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation, die Planungsrahmenbedingungen sowie den Geltungsbereich der Planung; Ziel sei eine angepasste Wohnbebauung. Die örtlichen Bauvorschriften würden aus dem Bereich des neuen Bebauungsplanes in Linswege übernommen, mit denen bisher gute Erfahrungen gemacht wurden. Auf Nachfrage von Ratsherrn Cording und Töpfel erklärt sie, dass die Grundstücke alle eine Größe von ca. 800m² haben werden und zur Erschließung geprüft werde, ob die Versorgungsanlagen im Schoolpadd einer Hofzufahrt entgegenstünden. Auf Nachfrage von Ratsherrn Töpfel erläutert Frau von Lewen, dass die im Plangebiet stehenden Bäume je nach Qualität noch im weiteren Verfahren in die Planzeichnung übernommen würden. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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