Bürgerinformationssystem
Auf Nachfrage von Ratsfrau Kundt-Bergmann berichtet Frau Dierßen, dass seit der 2. Änderung der Hundesteuersatzung bereits Anfragen bzgl. der Aufnahme von Hunden aus Tierheimen eingegangen seien. Wie viele Hundebesitzer tatsächlich unter die Befreiung fallen, werde nachgereicht. Anmerkung der Verwaltung: Nach aktuellem Stand haben bisher zwei Hundebesitzer Tiere aus einem Tierheim aufgenommen und dies bei der Stadt gemeldet. Ratsfrau Kundt-Bergmann merkt an, dass der § 11 Hundesteuersatzung bedenklich sei. Hiernach könne die Stadt ein Tier versteigern, sofern der Hundebesitzer die Hundesteuer nicht zahle. Laut Frau Dierßen sei dies bisher noch nicht der Fall gewesen und vor einer Versteigerung werden zunächst andere Maßnahmen zur Beitreibung der Hundesteuer herangezogen. Bürgermeister Rösner kann sich diesem anschließen und gibt an, dass dies eine Möglichkeit sei den Anspruch der Stadt auf Zahlung der Hundesteuer durchzusetzen. Dennoch findet Frau Kundt-Bergmann die Ansicht und Wortwahl des § 11 der Hundesteuersatzung fragwürdig. Zudem erhebe die Stadt die Hundesteuer gegenüber dem Hundebesitzer, und diesem würden keine Gegenleistungen wie z.B. Freilaufflächen angeboten. Weiterhin werde bei anderen Tieren keine Steuer erhoben. Abschließend gibt Ratsherr Schmidt-Berg zu verstehen, dass zunächst andere Maßnahmen wie die Pfändung eingeleitet werden, bevor eine Versteigerung in Betracht gezogen werde. |
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