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Wortmeldungen erfolgen keine. Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen. Beschluss: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 133. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt. Den Abwägungsvorschlägen und dem beschränkten erneuten Beteiligungsverfahren wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 66 C – Spedition Grüßing - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: -einstimmig- |
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