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Auszug - Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen - Anlagen 3 (Regelbetreuung) und 4 (Sonderleistungen)  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede
TOP: Ö 14.1.3
Gremium: Rat der Stadt Westerstede Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 18.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:18 Anlass: Sitzung
Raum: Altdeutscher Hof
Ort: Wittenheimstraße 81, 26655 Westerstede
24/1609 Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen
- Anlagen 3 (Regelbetreuung) und 4 (Sonderleistungen)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Lukoschus erinnert daran, dass die Diskussion über die Gebühren für die Inanspruchnahme von Kitaplätzen langwierig, jedoch unumgänglich für die Familienfreundlichkeit der Stadt Westerstede sei. CDU und FWG hätten seinerzeit einen Antrag auf Senkung der Gebühren gestellt. Im Ergebnis konnte man dem Antrag des Stadtelternrates als Kompromisslösung zustimmen.
In der heutigen Ratssitzung würden CDU und FWG ihren Antrag jedoch erneut stellen.

Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über folgenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion und FWG-Fraktion abstimmen.

Es wird die Senkung der Kita-Gebühren ab dem kommenden Betreuungsjahr (2024/2025) beantragt. Hierzu ist die Anlage 3 und 4 der „Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen“ zu ändern. Der Vorschlag für die Anlage 3 und 4 liegt dem Antrag bei.

Abstimmungsergebnis:

17 Nein-Stimmen, 16 Ja-Stimmen

Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Ursprungsbeschlussvorschlag abstimmen.
 


Beschluss:

Dem Antrag des Stadtelternrates der Kindertagesstätten, die bisherige temporäre Reduktion der Krippengebühren um 10 % dauerhaft festzuschreiben, sowie die Bemessungsgrundlage der Stufen inflationsbedingt jeweils um 5.000,00 Euro nach oben anzupassen, wird gefolgt.
 


Abstimmungsergebnis:

-einstimmig-