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Auszug - Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen - Erhebung der Gebühren bei angeordneten oder einrichtungsbedingten Schließzeiten  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede
TOP: Ö 14.1.2
Gremium: Rat der Stadt Westerstede Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 18.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:18 Anlass: Sitzung
Raum: Altdeutscher Hof
Ort: Wittenheimstraße 81, 26655 Westerstede
24/1606 Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen
- Erhebung der Gebühren bei angeordneten oder einrichtungsbedingten Schließzeiten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wortmeldungen erfolgen keine. Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
 


Beschluss:

§ 3 Abs. 4 der Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen wird dahingehend geändert, dass eine anteilige Gebührenerstattung erfolgt, wenn die Betreuung aus Gründen, die der Träger zu verantworten hat, nicht sichergestellt werden kann. Die Regelung wird bereits für das laufende Kindergartenjahr 2023/24 angewendet.
 


Abstimmungsergebnis:

-einstimmig-