Bürgerinformationssystem
Herr Leffers ergänzt, dass es sich bei den Ortsbildprägenden Gebäuden nicht um denkmalgeschützte handelt. Hier gebe es keinen Rechtsanspruch auf Schutz. Es könne lediglich ein Dialog mit den Eigentümern geführt werden. Allerdings könnten eventuelle Investoren wegen erwarteter finanzieller Nachteile abgeschreckt werden. Eventuell könne eine Liste der Gebäude von einer außenstehenden Gruppe durch Fotos und Begehung erarbeitet werden. Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Rust, bekräftigt, dass es um eine Bewusstseinsbildung in punkto Bestandserhaltung von Gebäuden geht. Ratsherr Betten schlägt vor, den Ausschussmitgliedern vorerst eine Liste mit den denkmalgeschützten Gebäuden vorzulegen, um sie dann um die Ortsbildprägenden Gebäude zu erweitern. Sodann ergeht ein entsprechender Auftrag an die Verwaltung.
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