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Auszug - Erlass der Haushaltssatzung 2025  

 
 
Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 03.12.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
24/1812 Erlass der Haushaltssatzung 2025
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Busch, Rico
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Dierßen stellt zunächst die Entwicklung des Ergebnishaushaltes vor. Aufgrund von Erträgen in Höhe von 56,2 Mio. Euro und Aufwendungen von 63,9 Mio. Euro werde in 2025 mit einem Defizit von ca. 7,6 Mio. Euro gerechnet. Die defizitäre Entwicklung sei auch in den darauffolgenden Jahren zu erwarten. Große Veränderungen gegenüber der Rahmenvorgabe für 2025 seien in den Bereichen Steuern/Abgaben, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Abschreibungen zu erkennen. Frau Dierßen merkt an, dass in 2025 erstmalig eine Deckungsreserve eingeplant sei. Zudem sei der Ansatz im Bereich der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer gesunken. In den Bereichen Sondermaßnahmen sowie besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen konnten geringere Mittel eingeplant werden. Die geringeren Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen sowie die erhöhten Abschreibungen seien zum Teil auf eine Umplanung der Mittel aufgrund des Rückkaufs der Abwasserreinigungsanlage und der dadurch geänderten Behandlung in der Buchhaltung zurückzuführen. Weiterhin geht Frau Dierßen auf die Entwicklung im Bereich der Kindertagesstätten ein. Für einen Kindergartenplatz sei der Zuschuss je Kind und Monat bei 700 € und im Krippenbereich bei 520 €. Insgesamt läge der Zuschussbedarf der Kitaplätze bei 7,4 Mio. Euro in 2025. Weiterhin gibt sie einen Einblick in die von der Stadt zu leistenden Transferaufwendungen für die unterschiedlichen Aufgabenbereiche. Diese seien nach freiwilligen Aufgaben und Pflichtaufgaben zu differenzieren. Die größten Beträge entfallen in diesem Bereich auf die Pflichtaufgaben. Bei den freiwilligen Aufgaben wird unter anderem auf die Sportförderung verwiesen, hier werden z.B. die Kosten für die Vereinsnutzung der städtischen Sporthallen abgebildet. Anschließend geht Frau Dierßen auf die Entwicklungen im Bereich der Investitionstätigkeit ein. In 2025 sei ein Defizit von 10,7 Mio. Euro erkennbar, dies stellt das priorisierte Investitionsprogramm dar. In 2026 steige das Defizit auf 16,5 Mio. Euro an. Es ist zu erkennen, dass in den kommenden Jahren mit deutlichen Defiziten im Bereich der Investitionstätigkeit gerechnet wird. Dies hat zur Folge, dass ab Ende 2026 die Aufnahme von Investitionskrediten notwendig wird. Der Schuldenstand würde entsprechend der aktuellen Planungen für die Folgejahre in 2028 bei 33,8 Mio. Euro liegen. Da auch der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in den künftigen Jahren Defizite ausweise und die Tilgungsraten nicht mehr erwirtschaftet werden können, sei es unumgänglich die Eigenfinanzierungskraft zu stärken. Dies könne neben Kosteneinsparungen auch durch Ertragssteigerungen erzielt werden.

Im Rahmen einer sich anschließenden Diskussion wird deutlich, dass der Bereich des ÖPNV einen hohen Zuschussbedarf habe. Auf Kreisebene sei eine Betrachtung des Verkehrsnetzes und Auslastung der einzelnen Linien notwendig und angedacht. Es sei aber auch zu erkennen, dass u.a. die Linie S35 von vielen Leuten genutzt werde und die Einführung des Halbstunden-Taktes durch den Stadtrat mitgetragen und entsprechend bezuschusst werde.

Herr Ockenga weist zudem darauf hin, dass viele Leute den ÖPNV nutzen, um auch im hohen Alter mobil zu bleiben. So sei es möglich, dass die Menschen in ihren Dörfern wohnen blieben. Bei der Hinterfragung einzelner Linien sollte die Zukunftsperspektive und eine Weiterentwicklung der verschiedenen Ortschaften nicht außer Acht gelassen werden.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Berg gibt Frau Dierßen an, dass die Stadt Westerstede weiterhin vom Optionsrecht Gebrauch mache und die Einführung des § 2 b Umsatzsteuergesetz auf 2027 verschoben werde.

Ratsherr Hots hinterfragt, woher die Mindererträge von 231.000 € bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten stammen. Frau Dierßen verweist auf die weniger angemieteten Wohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen. Hierdurch werde nicht nur der Aufwand zur Anmietung selbiger sinken, sondern auch der zufließende Ertrag über die Nutzungsgebühr.

Ratsherr Piepers merkt an, dass in den kommenden Jahren deutliche Defizite erkennbar seien und die Einnahmen sowie Ausgaben der Stadt konkreter betrachten werden müssen.

Diesem kann sich Ratsherr Kroon anschließen. In den kommenden Jahren seien erhebliche Investitionen, wie der Bau der Oberschule, geplant. Solche Investitionen seien aber auch notwendig, da die Stadt einen Bildungsauftrag habe. Im Frühjahr 2025 sollten Gespräche zur Betrachtung der Gesamtsituation der Stadt Westerstede geführt werden. Hierbei sollten nicht nur die freiwilligen Aufgaben hinterfragt werden, sondern auch die Ausführung der Pflichtaufgaben.

Auch Ratsherr Schmidt-Berg sieht die Herausforderungen in den kommenden Jahren. Es müsse eine gemeinsame Möglichkeit zur Erfüllung der verschiedenen Aufgaben in den kommenden Jahren geschaffen werden. Dies betreffe auch die Zusammenarbeit mit anderen Behörden wie dem Landkreis, dem Land oder dem Bund.

Ratsherr Lukoschus merkt an, dass einige Investitionen nicht aufgeschoben werden könnten. Es müsse eine einheitliche Lösung gefunden werden. Sparmaßnahmen und Einschränkungen seien herauszufinden, wobei eine Steuererhöhung nicht an erster Stelle stehen sollte. Eine Ebene für eine vernünftige Kommunikation sei notwendig.

Ratsherr Gerstenkorn gibt zu verstehen, dass die Entwicklung der kommenden Jahre nicht gut aussehe. Im Bereich der Arbeitnehmer sei zu erkennen, dass diese immer mehr Urlaubstage benötigen und entsprechend dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung stünden. Zudem gingen in den kommenden Jahren deutlich mehr Arbeitnehmer in Rente, als neue Arbeitskräfte nachkämen. Weiterhin merkt er an, dass viele Projekte der Stadt von Steuergeldern finanziert werden. Insgesamt geht er davon aus, dass kleine Änderungen bei der Aufgabenkritik nicht ausreichen werden.

Frau Hinrichs erläutert, dass die Aufgabenkritik 2017 noch einmal mit den Protokollen der sich daran angeschlossenen Diskussionen allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt würden. Ergänzend würden all die Aufgaben, welche seit 2017 dazu gekommen sein, mit aufgenommen. Die Übersicht werde derzeit noch konkretisiert, aber solle zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Man würde vor dem Hinblick der aktuellen Diskussion um die Kreisumlage auch die vom Landkreis übertragenen Aufgaben zusammenstellen.

Kämmerer Busch merkt hierzu an, dass die Verwaltung bis zur VA-Sitzung am 21.01.2025 eine Information benötige, wer an den Gesprächsterminen für die Aufgabenhinterfragung teilnehme. Die Ergebnisse der Termine müssten dann fraktionsintern weitergegeben und mitgetragen werden. Er gibt auch zu verstehen, dass eine Kürzung nicht in allen Bereichen möglich sei, da u.a. die kommunale Infrastruktur erhalten bleiben müsste. Seitens der Verwaltung werde im kommenden Jahr eine technische Haushaltssperre von 15 % vorgegeben. Dies hätte zur Folge, dass die einzelnen Fachämter kritischer mit der Mittelverwendung umgingen. Sollten die eingeplanten Mittel dennoch benötigt werden, könnte die Sperre aufgehoben werden. Es müsse deutlich werden, dass der Stadthaushalt dieses Ertrags- und Aufwandsaufkommen nicht halten könne.

Abschließend weist Ratsfrau Kundt-Bergmann darauf hin, dass ein erstes Treffen für die Hinterfragung der Aufgabenerfüllung erst im März 2025 stattfinden könne, da zuvor Bundestagswahlen anstünden.

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Welter, über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschluss:

Die Haushaltssatzung 2025 wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig