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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/0956-04 und bittet Herrn Hots um nähere Erläuterungen. Herr Hots stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation den Geltungsbereich sowie die im Verfahren eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor und ergänzt, dass mit dem Bebauungsplan W4 alte Bebauungspläne überplant werden sollen. Der Landkreis Ammerland habe geäußert, dass die bestehende Blutbuche, welche sich auf dem Flurstück 268, Flur 46 befinde, erhaltenswert sei und somit festgesetzt werden sollte. Die Grundstückseigentümerin habe dieser Änderung zugestimmt. Weiterhin sei eine Minimierung der Versiegelungsflächen empfohlen worden. Eine zusätzliche Versiegelung sei aufgrund der ausdrücklich gewünschten Nachverdichtung hier notwendig. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Den Abwägungsvorschlägen und dem beschränkten erneuten Beteiligungsverfahren zur Festsetzung des Baums wird zugestimmt und der Bebauungsplan W4 – Am Melmenkamp, mit örtlichen Bauvorschriften - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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