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Auszug - Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025  

 
 
Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 26.05.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
25/1899 Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Busch, Rico
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Welter, verweist auf die Beschlussvorlage-Nr. 25/1899 und erteilt Bürgermeister Rösner das Wort.

Bürgermeister Rösner weist sodann darauf hin, dass man sich in der vergangenen Sitzung des Verwaltungsausschusses mehrheitlich dazu entschieden habe, die Stellen entsprechend ihrer Wertigkeit im Stellenplan des Nachtragshaushaltsplanes 2025 abzubilden. Dies sende ein wichtiges Signal an die Beschäftigten und sei erforderlich, um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung dauerhaft zu sichern und sich zukunftsfähig aufzustellen. Es würden aufgrund der aktuellen Haushaltsklausur jedoch noch keine individuellen Beförderungsentscheidungen getroffen. Der Prozess der externen Stellenbewertungen liefe bereits seit 2022 und hierüber sei kontinuierlich berichtet worden. Er betont ausdrücklich, dass es sich um eine personenunabhängige Bewertung handele und nur die Stelle an sich bewertet werde. 2023 sei dann im Zuge eines Vergleichs mit den Nachbarkommunen angekündigt worden, dass auch eine Überprüfung der Leitungsstellen geboten sei. Dieser in der Konsequenz logische Schritt sei von der Politik mitgetragen bzw. sogar gefordert worden. Die Ergebnisse lägen nunmehr seit Oktober 2024 vor und bestätigten die Notwendigkeit zu handeln. Es werde ersichtlich, dass u. a. ein Ungleichgewicht zwischen dem Tarifrecht und der Beamtenbesoldung eingetreten sei, was so nicht stehen gelassen werden könne. Eine stellengerechte Bezahlung sei erforderlich, um die Verwaltung zukunftsfähig aufzustellen, um so den anstehenden Generationenwechsel in den Reihen der Führungskräfte schadlos überstehen zu können.

Frau Heuer ergänzt, dass der Stellenplan nach Beschluss des Verwaltungsausschusses als Anlage beigefügt worden sei. Man sei im Prozess der Stellenbewertungen jetzt bei den Stellen oberhalb der Sachbearbeitung angelangt. Die Gründe für die Erforderlichkeit seien bekannt und mehrfach vorgetragen worden. Sie nennt beispielhaft Anträge aus der Mitarbeiterschaft, Umstrukturierungen in der Verwaltung, Neuordnungen im Tarifrecht etc. Die bisherigen Ergebnisse der externen Stellenbewertungen seien in den Stellenplänen 2023 bis 2025 enthalten. Das gesamte Verfahren sei über eine externe Bewertungsstelle gelaufen und die Stellenbewertung erfolge personenunabhängig. Weiteres Ziel sei es, Strukturen für eine langfristige Bindung von Nachwuchsführungskräften zu schaffen. Es seien im vergangenen Jahr 20 Stellen oberhalb der gehobenen Sachbearbeitung überprüft worden mit dem Ergebnis, dass 10 Stellen korrekt, 1 Stelle zu hoch und 9 Stellen in ihrer Wertigkeit zu niedrig bewertet seien. Aus diesen Gründen sei ein Beschluss über die Anpassung des Stellenplans erforderlich.

Ratsfrau Kundt-Bergmann stellt den Antrag, dass der Stellenplan aus dem Beschluss über die Nachtragshaushaltssatzung 2025 herausgenommen und in die Sitzung des Haushaltsausschusses im Herbst verschoben wird.

Ratsherr Schmidt-Berg begrüßt den Vorschlag. Seines Erachtens verfüge die Stadt über ein sehr leistungs- und zukunftsfähiges Rathaus und es herrsche eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen der Politik und der Verwaltung. Die externe Bewertung sei in der Sache richtig gewesen. Die Ergebnisse lägen nun vor und für die weitere Beratung sollte die Zeit bis zum Herbst genutzt und der Beschluss über den Stellenplan daher verschoben werden. Im Nachtrag eingeplante Mittel für die Umsetzung des neuen Stellenplanes seien zu bereinigen. Abgesehen davon könne dem aufgestellten Nachtragsplan 2025 zugestimmt werden.

Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Welter, lässt über den Änderungsantrag der Mehrheitsgruppe abstimmen:

Der von der Verwaltung vorgelegte Stellenplan wird nicht Bestandteil der Nachtragshaushaltsplanung 2025. Der Beschluss über die Anpassung wird auf den Herbst zusammen mit dem Haushaltsplan und die Stellenplanung 2026 verschoben.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Im Folgenden stellt Frau Wardenburg zunächst den Nachtragshaushaltplan 2025 anhand einer Präsentation vor. Sie berichtet, dass sich die Verwaltung aufgrund des ausgewiesenen Defizites in Höhe von 7,6 Mio. € im Haushaltsplan 2025 Gedanken um mögliche Einsparungen gemacht habe. In Zusammenarbeit mit den Fachämtern seien die Haushaltspositionen geprüft und überarbeitet worden. Dazu habe man die Entwicklung der Ansätze über die letzten 3 Jahre betrachtet und entsprechend bereinigt. Nicht in Anspruch genommene Mittel konnten so als Einsparpotenzial ermittelt werden. Ferner habe man auch die Ansätze der Erträge geprüft. Auf der Ertragsseite konnte der Ansatz für die Schlüsselzuweisungen um 932.800 € sowie bei der Gewerbesteuer um 800.000 € erhöht werden. Aufgrund der Anpassung der Gebühren für Unterkünfte konnten auch Mehrerträge in Höhe von 289.500 € für die öffentlich-rechtlichen Entgelte eingeplant werden. Ferner stünde noch die Abrechnung der Kostenerstattung für eine Kindertagesstätte aus, die in städtische Trägerschaft übernommen worden sei. Hier werde ebenfalls noch mit zusätzlichen Erträgen gerechnet. In Summe seien insgesamt rd. 2,2 Mio. € Mehrerträge im Nachtragsplan 2025 eingeplant worden. Daneben konnten im Aufwandsbereich Einsparungen in Höhe von rd. 1 Mio. € im Bereich der Sach- und Dienstleistungen vorgenommen werden. Anhand der Präsentation erläutert sie die Sach- und Dienstleitungen im Einzelnen. Insgesamt führe dies zu einer Verbesserung des Ergebnisses von 3,2 Mio. €, so dass sich das Defizit auf 4,4 Mio. € reduziere. Diese Anpassungen würden sich ebenfalls auf die mittelfristige Ergebnisplanung auswirken, so dass auch in den folgenden Jahren eine Verbesserung des Ergebnisses eintrete. Hierdurch bedingt ergebe sich auch eine deutliche Reduzierung des Kreditbedarfes und infolgedessen eine Reduzierung der Zinsen und Tilgung.

Hinweis: Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Ratsherr Schmidt-Berg erkundigt sich, ob durch die Verschiebung der Beratung über den Stellenplan Anpassungen für den Personalaufwand im Nachtragsplan 2025 vorgenommen werden.

Kämmerer Busch antwortet, dass zunächst einmal die deklaratorisch aufgeführten Hebesatzerhöhungen für die Grundsteuer in der Haushaltssatzung entsprechend korrigiert werden.

Frau Heuer stellt klar, dass im Nachtragsplan 2025 keine Bereinigungen der Personalaufwendungen vorgenommen wurden, da der vorgesehene Nachtragsstellenplan nicht eingeplant gewesen sei. Es werde immer eine Reserve für Unvorhergesehenes einplant, auf die man hätte zurückgreifen können. Grundlage für die Planung sei die Personalkostenhochrechnung, die immer anhand des Bestandspersonals inklusive Berücksichtigung einer Reserve und sowie evtl. Tariferhöhungen erfolge. Hier spielten noch weitere Kriterien eine Rolle, die sich im Stellenplan nicht wiederfinden (z. B. individuelle Erfahrungsstufen). 

Frau Hinrichs ergänzt, dass der Stellenplan 2025 lt. Beschluss des Verwaltungsausschusses zwar bereits angepasst, jedoch Beförderungen ohnehin erst zum 01.01.2026 vorgenommen werden sollten. Insofern käme der Personalaufwand für die Anpassung des Stellenplanes in diesem Jahr nicht zum Tragen und sei nicht kassenwirksam. Eine Einplanung sei erst im Haushaltsjahr 2026 vorzunehmen. Daher ergeben sich jetzt im Nachtrag 2025 keine Anpassungen für den Personalaufwand.

Ratsherr Hots findet es beachtlich, dass es zu Einsparungen im Bereich Sozialamt und Bildung gekommen sei. Dies sei ungewöhnlich.

Kämmerer Busch erläutert, dass im Sozialamt die Einsparung aufgrund der Gebührenerhöhung für die Nutzung der Unterkünfte sowie der gleichzeitigen Reduzierung der Aufwendungen für die angemieteten Unterkünfte wie z. B. Mieten, Strom und Gas erreicht werden konnte.

Ergänzend wird von Frau Wardenburg darauf hingewiesen, dass kein gesonderter Beschluss für die Rahmenvorgabe der Budgets erfolge. Verwaltungsseitig würde man jedoch gern die Ansätze des Nachtragplanes 2025 für das Planjahr 2026 als Rahmenvorgabe für die Haushaltsplanung 2026 in die Fachämter geben.

Ratsherr Piepers stimmt dem zu und auch sonst ergeben sich keine Einwände gegen die Vorgehensweise.

Weiterhin begrüßt Ratsherr Piepers die vorgenommenen Einsparungen. Er betont, dass dies jedoch nur ein erster Schritt sei und verdeutlicht, dass im weiteren Prozess noch weitere Anstrengungen erforderlich seien, um die Defizite abzubauen.

Ratsherr Schmidt-Berg erklärt, dass die Diskussion bestanden habe, dass der Nachtragsplan und die Einsparungen im Nachgang in den Fachausschüssen noch beraten werden. Seines Erachtens sei die Beratung mit dem Beschluss des Nachtragsplanes 2025 abgeschlossen und eine nachfolgende Beratung in den Fachausschüssen obsolet. Er erkundigt sich daher nach dem Ablauf.

Kämmerer Busch erklärt, dass die Feststellungen im Nachtragshaushaltsplan nicht erneut in einem Fachausschuss beraten werden. Der Nachtragsplan werde beschlossen und damit sei die Beratung insoweit abgeschlossen. Alles was im Nachgang komme, werde dann entsprechend wieder Gegenstand der Beratungen im Fachausschuss.

Ratsherr Hots merkt an, dass auf Bundesebene die Verteilung enormer Geldmittel auf die Länder und Kommunen im Gespräch sei. Er erkundigt sich, ob hier bereits nähere Erkenntnisse vorlägen, welche Summe die Stadt zu erwarten habe.

Bürgermeister Rösner antwortet, dass die Verteilung der Summe noch nicht festgelegt worden sei. Seitens der Städte- und Gemeindebundes sei angedeutet worden, dass es für die Stadt mit Glück um einen Betrag von rd. 1 Mio. € gehen könnte, wenn es bei dem Betrag i. H. v. 37,50 € pro Einwohner bliebe. Diese Zahl stünde jedoch nicht fest und könne auch niedriger ausfallen. Insofern könne man derzeit noch nicht mit dieser Summe rechnen und es könne keine verbindliche Summe genannt werden. Auf Nachfrage von Ratsherrn Piepers erklärt er, dass es sich um eine einmalige Zahlung handele.

Frau Hinrichs ergänzt, dass es sich dabei um Restmittel aus 2024 handele, die das Land noch einmal als Investitionszuschuss verteilen werde. Davon könnte die Stadt angesichts der anstehenden Baumaßnahmen eventuell profitieren. Vorteilhaft wirke sich ebenfalls aus, das für die Stadt im Zuge des Zensus ein wenig mehr Einwohner ermittelt worden seien.

Bürgermeister Rösner informiert, dass das Förderprogramm KIPP 3 aufgelegt werden solle. Hier sei die Stadt bei den Investitionen relativ frei in der Verwendung der Fördermittel.

Sodann lässt die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Welter, über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschlussvorschlag an den Rat:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird unter Berücksichtigung des Änderungsantrages ohne den Stellenplan beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation TOP 8 Nachtragshaushalt 2025 (45 KB)      
Anlage 2 2 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 nach Haushaltsausschuss (3513 KB)