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Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Welter, erteilt Herrn Busch das Wort. Kämmerer Busch erklärt, dass man im November 2024 die Hebesätze kalkuliert und mit einheitlich 280 % festgelegt habe. Es sei seinerzeit deutlich gemacht worden, dass dies aufgrund der noch ausstehenden Bewertungen mit einem gewissen Risiko behaftet sei. Anvisiertes Ziel sei es gewesen, die Erträge in Höhe von 3,8 Mio. € aufkommensneutral zu halten. Im Januar 2025 sei dieses Ziel nach der Jahresveranlagung auch erreicht worden. Zu dem Zeitpunkt lagen die Erträge bei 3,9 Mio. €. Es sei aber auch zu bedenken gewesen, dass ein erheblicher Teil der Messbescheide fachlich noch nicht verarbeitet war. Sie befanden sich noch im digitalen Postfach und es gingen laufend noch neue Messbescheide vom Finanzamt ein. Diese Eingänge seien laufend ausgewertet und überwacht worden. In der Auswertung der unbearbeiteten Messbescheide sei dann leider ein Fehler unterlaufen, da eine Filterbedingung falsch gesetzt worden war. Dies sei ein menschlicher Fehler, den er zu entschuldigen bitte. Die Erträge lägen tatsächlich weiterhin 100.000 € über dem anvisierten Ziel, so dass eine Hebesatzanpassung nicht erforderlich sei. Inzwischen habe er auch mit dem Finanzamt kommuniziert und von dort die Rückmeldung erhalten, dass die große Welle der Grundsteuerreform abgearbeitet sei und keine größeren Arbeitsrückstände erkennbar seien. Das Finanzamt befände sich wieder im normalen Tagesgeschäft. Die Rückstände im digitalen Postfach werden jetzt nach und nach abgearbeitet. Das Ergebnis sei unterm Strich positiv, er bedauere jedoch, dass der Fehler nicht eher aufgefallen sei. Ratsherr Schmidt-Berg merkt an, dass dies ein positiver Fehler sei. Solche Fehler können passieren und es sei erfreulich, dass keine Hebesatzerhöhung erforderlich sei. Die Ausschussvorsitzende, Ratsfrau Welter, hält fest, dass die Erläuterung zur Kenntnis genommen wird und eine Beschlussfassung entfällt. |
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