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Frau Witte stellt anhand der anliegenden Präsentation die umfangreiche Änderung der Aufnahmesatzung nebst Anlagen vor. Die vorgesehenen Änderungen werden dabei im Einzelnen erläutert und Hinweise aus der Praxis (Kita-Alltag und Platzvergabe) gegeben. Hervorzuheben sei, dass auch bei der Platzvergabe das Kindeswohl im Vordergrund stehe und die Kitas eine Unterstützung bei der originären Familienerziehung darstellen. Es werde nochmal deutlich gemacht, dass kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Wunscheinrichtung bestehe, auch nicht bei einem Wechsel von der Krippe in einen Kindergarten. Selbstverständlich werde aus pädagogischer Sicht befürwortet, dass Kinder möglichst in der bisherigen Einrichtung und damit im gewohnten Umfeld bleiben können – eine Garantie hierfür gebe es jedoch nicht. Neu aufgenommen wurde zudem, dass ein Einrichtungswechsel nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen kann. Voraussetzung dafür seien ausreichende Platzkapazitäten, eine Befürwortung des Platzwechsels aus pädagogischen Gründen und die Berücksichtigung des Kindeswohls. Ein Wechselwunsch der Eltern, nur um sich bestimmten unangenehmen Situationen (z.B. schwieriges Elterngespräch) zu entziehen, könne hierfür nicht ausreichend sein. In Bezug auf die Änderung der Anlage 1 (Kriterienkatalog) weist Frau Witte darauf hin, dass die vorgeschlagene Änderung aufgrund der Praxiserfahrung in der Platzvergabe und aufgrund von Anregungen aus den Kitas erfolge. Das vielfach besprochene Kriterium der Wohnortnähe sei zuletzt erhöht worden, was sicherlich sinnvoll sei. Problem bleibe jedoch, die teilweise begrenzten Platzkapazitäten in Wohnortnähe. So habe es beispielsweise in diesem Jahr 59 Anmeldungen für einen Kindergartenplatz in Ocholt gegeben, jedoch nur 30 frei Plätze. Daran könne auch eine Erhöhung des Kriteriums „Wohnortnähe“ nichts ändern, denn es seien trotzdem zu wenig freie Plätze vor Ort. In diesem Jahr hätten einige Ocholter Kinder nur einen Platz in anderen Einrichtungen außerhalb von Ocholt erhalten. Dies sei keineswegs optimal oder entspreche dem Anspruch der Platzvergabe. Dennoch habe auch ein Klageverfahren zur diesjährigen Platzvergabe erneut ergeben, dass die Wegstrecke von Ocholt nach Westerstede zumutbar sei. Zusammenfassend sei die Zielerreichung eines wohnortnahen Betreuungsplatzes nur durch zusätzliche Betreuungsplätze und nicht durch die Erhöhung der entsprechenden Bewertungspunkte möglich. Weiter gibt sie zu bedenken, dass es auch Eltern gebe, die sich keinen wohnortnahen Betreuungsplatz wünschen, weil Ocholter Eltern beispielsweise keine kirchliche Einrichtung für die Betreuung ihres Kindes wünschen, eine andere Konzeption bevorzugen oder lieber einen Betreuungsplatz in Arbeitsplatznähe hätten. Rechtlich betrachtet sei der Kita-Anspruch aus dem NKiTaG möglichst ortsnah zu erfüllen, wobei die Ortsnähe nicht konkreter definiert sei. Es gebe eine Rechtsprechung durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, wonach der Rechtsanspruch auf einen grundsätzlich geeigneten Betreuungsplatz besteht - nicht auf einen konkreten Betreuungsplatz in einer bestimmten Einrichtung. Ohne Besonderheit des Einzelfalls sei dabei eine Wegstrecke von 30 Minuten pro Weg als zumutbar anzusehen. Im Kriterienkatalog (Anlage 1) der Satzung werde vorgeschlagen, eine Regelung für Alleinerziehende in Elternzeit aufzunehmen, die bisher keine Berücksichtigung fand, um eine Gleichstellung mit zwei Elternzeilen herbeizuführen. Weiterhin werde vorgeschlagen, dass das Kriterium 4 „Wechsel eines Kindes von der Krippe in den Kindergarten in derselben Kindertagesstätte“ mit 30 Punkten berücksichtigt findet, damit eine punktemäßige Abgrenzung vom Kriterium 6 „Wohnortnähe“ erfolgen könne. Es sei aus pädagogischen Gründen wichtiger, dass in den Kindergarten hochrutschende Krippenkinder möglichst in der gleichen Einrichtung bleiben, als eine Einrichtung in Wohnortnähe. So musste bei der diesjährigen Platzvergabe beispielsweise ein Kind die Einrichtung wechseln, da es aufgrund der neuen Einrichtung in Moorburg keine Wohnortnähe zur bisherigen Kita mehr hatte. Auch bei Umzügen innerhalb des Stadtgebietes sei oftmals ein Wechsel von der Krippe in den Kindergarten der bisherigen Einrichtung gewünscht, auch wenn keine unmittelbare Wohnortnähe mehr bestehe. In Bezug auf die Eingabe von Herrn Tammo Gerdes im Rahmen der Einwohnerfragestunde schlägt Frau Witte vor, das Kriterium 6 im Kriterienkatalog dahingehend abzuändern, dass die Bezeichnung „Wohnortnächste oder innerhalb des Schuleinzugsgebietes liegende Kindertagesstätte mit entsprechender Betreuungszeit“ aufgenommen wird. Eine Abstufung nach Entfernungskilometern, wie von Herrn Gerdes vorgeschlagen, könne nicht mitgetragen werden, da dies eine Benachteiligung der Außenbezirke darstellen würde. Am Beispiel der 30 freien Kindergartenplätze in Ocholt würde dies bedeuten, dass Kinder aus Karlshof oder Howiek keine Chance auf einen Betreuungsplatz in Ocholt hätten – allein aufgrund des Wohnortes. Die weiter vorgeschlagenen Änderungen werden ebenfalls kurz erläutert. Ratsherr Fischer hebt hervor, dass deutlich geworden sei, dass in die Satzungsänderung viele Erfahrungswerte aus der Praxis eingeflossen seien. Er befürworte die in der Präsentation ergänzte Formulierung des Vergabekriteriums 6 in der Anlage 1 und spricht sich ebenfalls dafür aus, keine weitere Differenzierung des Kriteriums Wohnortnähe nach Entfernungskilometern aufzunehmen. Ratsfrau Beeken schließt sich den Ausführungen an. Sie betont jedoch, dass es erklärtes Ziel der CDU sei, die Wohnortnähe deutlich zu stärken und dafür eine sehr viel höhere Punktzahl für dieses Kriterium erforderlich wäre. Nach Präsentation des Verwaltungsvorschlages müsse man nun jedoch überlegen, ob die ursprünglich angestrebte deutliche Erhöhung der Punkte tatsächlich der richtige Weg sei. Ratsherr Schmidt-Berg ergänzt dazu, dass die seinerzeitige Erhöhung der Punktzahl von 5 Punkte auf 25 Punkte von der CDU eingebracht und auch in der heutigen Präsentation positiv bewertet wurde. Es könne nicht sein, dass Kinder neben einer Kindertagesstätte wohnen und dort keinen Platz bekämen. Er favorisiere daher eine Erhöhung des Kriteriums Wohnortnähe auf 50 Punkte. Ob dies dann tatsächlich zu einer Verbesserung der Situation führe, könne man sich dann nach einem Jahr nochmal ansehen. Frau Hinrichs gibt zu bedenken, dass bei einer solchen deutlichen Erhöhung des Kriteriums Wohnortnähe ein Wechsel von der Krippe in den Kindergarten innerhalb der gleichen Einrichtung schwieriger werden könnte. Aus Verwaltungssicht sei es jedoch wichtiger, dass ein Kind in der Einrichtung bleiben kann, als eine Wohnortnähe. Ratsfrau Hellwig sei nun überzeugt, dass die Beibehaltung der bisherigen Punktzahl für das Kriterium Wohnortnähe richtig und keine Erhöhung der Punkte erforderlich sei, um das Gesamtgefüge beizubehalten. Ratsherr Gerdes betont, dass die Punktevergabe nach der Präsentation besser verständlich sei und auch aus seiner Sicht ein Wechsel von der Krippe in den Kindergarten der gleichen Einrichtung Priorität haben sollte. Für ihn als Vater mache es durchaus Sinn, dass der Wechsel innerhalb der Einrichtung vor der Wohnortnähe stehe – auch wenn das Kriterium der Wohnortnähe durchaus wichtig sei. Er schlägt vor, dem Verwaltungsvorschlag zunächst zu folgen und die Auswirkungen im nächsten Jahr nochmal konkret zu beleuchten. Ratsfrau Demirbilek spricht sich hingegen für eine höhere Punktzahl beim Kriterium Wohnortnähe aus. Sie wisse aus eigener Erfahrung, dass dies wichtig sei um den Betreuungsplatz gut erreichen zu können. Sie könne sich vorstellen, dass sich im Laufe der Zeit das Problem beim Einrichtungswechsel auch durch eine höhere Punktzahl bei der Wohnortnähe auflöse. Hierzu weist Frau Witte nochmal auf das Beispiel Ocholt hin. Bei der vorgeschlagenen Erhöhung des Kriteriums „Wohnortnähe“ auf 50 Punkte, erhielten alle in Wohnortnähe und im Schuleinzugsgebiet wohnenden Kinder diese Punktzahl. Dennoch stehen bekanntlich nur 30 Plätze zur Verfügung, so dass es trotzdem Ocholter Kinder geben wird, die keinen Platz dort erhielten. Dies könne dann im Zweifel auch Kinder treffen, die vorher schon in Ocholt in der Krippe waren. Aus Sicht von Ratsherr Scholljegerdes sei der Wechsel innerhalb einer Einrichtung aus pädagogischen Gründen höher zu bewerten als eine Wohnortnähe. Frau Terveer gibt zu bedenken, dass das Kriterium der Wohnortnähe eine Berücksichtigung von konzeptionell geprägten Elternwünschen nicht möglich mache. Zudem werde dadurch insbesondere im Stadtkern eine Durchmischung von Familien mit und ohne Migrationshintergrund erschwert. Ratsherr Schmidt-Berg bleibe bei seiner Auffassung, dass eine deutliche Punkteerhöhung für die Wohnortnähe der richtige Weg sei, auch wenn damit nicht alle Wünsche berücksichtigt werden können. Außerdem würden durch eine höhere Punktzahl beim Wechsel beispielsweise Eltern benachteiligt werden, die ihr Kind bisher nicht in einer Krippe haben betreuen lassen. Er schlage vor, die Punkte für eine Wohnortnähe nun auf 50 Punkte zu erhöhen und dann nach einem Jahr zu evaluieren. Weiter hinterfragt er, ob die von Frau Terveer angesprochene Durchmischung sowieso nicht satzungskonform möglich sei. Frau Hinrichs weist darauf hin, dass die favorisierte deutliche Erhöhung des Kriteriums Wohnortnähe auf 50 Punkte das Gesamtgefüge des Kriterienkataloges verändere, eine derartige Erhöhung unverhältnismäßig sei und den Empfehlungen aus den Kindertagesstätten widerspreche. Sofern eine Erhöhung des Kriteriums Wohnortnähe zwingend gewünscht sei, werde höchstens ein Tausch der vorgeschlagenen Punktebewertung empfohlen. In Bezug auf den Wunsch nach einem guten Mischverhältnis in den Kindertagesstätten weist sie darauf hin, dass dies zwar satzungsgemäß vorsehen sein, Elternwünsche nach der Satzung jedoch trotzdem Berücksichtigung finden sollten. Eine konkrete Quote für das Mischverhältnis habe der seinerzeitige Arbeitskreis nach umfassender Prüfung nicht aufgenommen. Das Mischverhältnis beziehe sich im Übrigen auf vielfältige Bereiche wie Alter, Geschlecht oder Herkunft. Die von Ratsherr Schmidt-Berg vorgeschlagene erneute Evaluation der Satzung nach einem Jahr halte sie für wenig aussagekräftig. Vielmehr wäre ein Betrachtungszeitraum von 2 – 3 Jahren erforderlich, um belastbare Zahlen zu erhalten. Ratsherr Fischer wirft dazu ein, dass eine Evaluation der Kriterien richtig sei. Die zuletzt geforderte Evaluation des Punktekataloges liege in der heutigen Sitzung vor und es sei unverständlich, dass die CDU die Ergebnisse der Evaluation nun trotz erkennbarem Elternwille, Erfahrungen aus der Kita und aus der Platzvergabe nicht anerkenne. Für ihn sei höchstens ein Tausch der Punktzahl des Kriteriums „Wohnortnähe“ und „Wechsel von Krippe in Kindergarten“ als Kompromiss denkbar. Ratsherr Gerdes schlägt vor, dass die Kriterien Wohnortnähe und Wechsel innerhalb der gleichen Einrichtung punktemäßig gleich bewertet werden könnten. Frau Witte informiert, dass die beiden Kriterien bereits vor der vorgeschlagenen Satzungsänderung mit der gleichen Punktzahl berücksichtigt wurden. Nichtsdestotrotz spreche er sich für eine Bewertung beider Kriterien mit 30 Punkten aus. Ratsherr Schmidt-Berg hinterfragt die Aussage von Ratsherr Fischer nach einer Elternbeteiligung. Dieser stellt klar, dass damit lediglich die bekannt gewordenen Elternbeschwerden gemeint gewesen seien. Frau Hinrichs bestätigt, dass die vielen Elterngespräche in den Verwaltungsvorschlag einbezogen worden seien, jedoch keine vollumfängliche Abfrage über die Elternvertreter erfolgt sei. Ratsfrau Beeken spricht sich als Kompromiss für die von Herrn Gerdes vorgeschlagene Gleichstellung beider Kriterien aus, so dass sowohl die Wohnortnähe als auch der Wechsel innerhalb der Einrichtung mit 30 Punkten zu bewerten seien. Dies findet allgemeine Zustimmung. Frau Witte geht abschließend noch auf die von Herrn Tammo Gerdes in der Einwohnerfragestunde eingebrachten Hinweise ein. Im Hinblick auf den in der Satzung aufgenommenen Passus, dass ein Bedarf für mehr als fünf Stunden am Tag bei einer Berufstätigkeit oder aus pädagogischen Gründen bestehe, habe Herr Gerdes auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hingewiesen, wonach grundsätzlich ein Anspruch auf eine mindestens 6-stündige Betreuung für Kinder über drei Jahren bestehe. Dazu führt Frau Witte aus, dass in der Satzung die tatsächlich in den Einrichtungen überwiegend angebotene Betreuungszeit von 5-Stunden aufgenommen wurde. Wo möglich und nötig werde eine Erweiterung der Betreuungszeiten jedoch vorangebracht. Im Kindergarten Am Schützenbusch sei in diesem Jahr beispielsweise eine zusätzliche Randzeit bis 14 Uhr geschaffen worden, so dass dort eine 6-stündige Betreuung angeboten werden könne. Außerdem werde in der neuen Kita in Moorburg eine Regelbetreuungszeit von mindestens 6 Stunden angeboten. Man müsse dabei die Erweiterung von Betreuungszeiten jedoch ressourcenschonend und bedarfsgerecht ausgestalten. Aus Erfahrungen in der Platzvergabe zeige sich, dass nicht alle Eltern eine 6-stündige Betreuung für ihr Kind wollen und lieber eine kürzere Betreuungszeit wählen. Bei einer Regelbetreuungszeit von 6 Stunden müssten die Kinder jedoch auch für diesen Zeitraum in der Kita sein – eine individuelle vorzeitige Abholung wäre aus pädagogischen Gründen nicht möglich. Hinzu käme, dass eine 6-stündige Betreuungszeit dann auch in den Krippen entsprechend angeboten werden müsste, damit Eltern von Geschwisterkindern die gleiche Betreuungszeit nutzen können. Im Krippenbereich hätte eine Verlängerung der Betreuungszeit jedoch unmittelbar Auswirkung auf die Höhe der Krippenbeiträge. Eltern müssten dann für eine 6-stündige Krippenzeit bezahlen, obwohl sie eventuell nur eine 5-stündige Betreuung bräuchten. Im Übrigen weise der Landkreis Ammerland als überörtlicher Träger der Jugendhilfe in seinen eigenen Formularen zur Kostenübernahme für Kita-Beiträge darauf hin, dass nur ein Rechtsanspruch auf eine 25-stündige Betreuung je Woche bestehe. Eine Rüge des Landkreises, dass die Stadt nur 5 Stunden statt 6 Stunden Betreuung anbiete, habe es auch noch nicht gegeben. Die getroffene Regelung sei daher in Ordnung und spiegele das tatsächliche Angebot und mit den angebotenen Randzeiten die mehrheitliche Nachfrage wieder. Im Hinblick auf die von Herrn Gerdes angesprochene Benachteiligung von Erziehungsberechtigten in einer Elternzeit bzw. in einer später auslaufenden Elternzeit durch den Kriterienkatalog entgegnet Frau Witte, dass der Kriterienkatalog keineswegs den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz einschränke. Der Rechtsanspruch bestehe unabhängig der Vergabekriterien für alle Kinder gleichermaßen. Mit dem Kriterienkatalog gehe es lediglich darum zu differenzieren, wer zuerst einen der kapazitätsmäßig begrenzten Wunschplätze erhalte. Vor diesem Hintergrund werde die Regelung nicht als Benachteiligung von Eltern in Elternzeit angesehen. Es wird zunächst über den Änderungsantrag der CDU abgestimmt: Beschlussvorschlag: „Die anliegende Neufassung der Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede wird mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen, wobei das Vergabekriterium Nr. 6 in der Anlage 1 der Satzung auf 30 Punkten erhöht wird.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Der Änderungsantrag der CDU wurde damit einstimmig angenommen. Eine Evaluation nach drei Jahren werde von allen Beteiligten befürwortet. Beschluss: Die anliegende Neufassung der Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede wird mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen, wobei in der Anlage 1 das Vergabekriterium Nr. 6 „Wohnortnächste oder innerhalb des Schuleinzugsgebietes liegende Kindertagesstätte mit entsprechender Betreuungszeit“ auf 30 Punkten erhöht wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
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